A white metal toy house sits on a calculator and is surrounded by coins. Illustrating the concepts of cost and expenses of real estate and buying a new home.
FatCamera/iStock

Recht und SteuernGrundeigentümer müssen jetzt aktiv werden

Wie alle Eigentümer*innen von Grundbesitz in Deutschland sind auch die hamburgischen Grundeigentümer*innen von der Reform der Grundsteuer betroffen. Sie müssen in den nächsten Monaten die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" erstellen. Diese ist ab Juli 2022 beim Finanzamt einzureichen. Die Handwerkskammer bietet Informationstermine an.

Hamburg setzt bei der Reform abweichend vom Bundesmodell auf das sogenannte Wohnlagemodell. Die Bewertung auch der gewerblich genutzten Grundstücke erfolgt künftig anhand der Grundstücks- und Gebäudeflächen. Bei Wohngebäuden wird zusätzlich auf Ebene der Messzahl die Wohnlage berücksichtigt. Dabei wird zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das auch beim Mietenspiegel-Verfahren genutzte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.

Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Es wird nur der alte durch einen neuen Maßstab ersetzt mit dem Ziel, die Ausgewogenheit zu verbessern.

Für die Hauptfeststellung des Grundsteuerwerts eines Grundstücks zum Zeitpunkt 1. Januar 2022 müssen die Eigentümer*innen  in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 die entsprechende Erklärung abgeben, möglichst über das Online-Portal Elster. Die Vordrucke stehen im Hamburg-Portal zum Download bereit (Link siehe unten). Das Finanzamt wird keine Erklärungsvordrucke versenden.

Die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte wird erstmalig ab 2025 zu zahlen sein. Die neuen Bescheide werden voraussichtlich ab Herbst 2024 versendet, die bisher der Grundsteuer zugrundeliegenden Einheitswerte werden dann aufgehoben. Bis dahin wird die alte Grundsteuer weiter erhoben.

Eine Möglichkeit, sich über den Hintergrund und die Eckpunkte der Reform zu informieren, gibt es im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und EU-Politik sowie Gewerbeförderung der Handwerkskammer. Interessierte melden sich für eine kostenfreie Teilnahme bis spätestens 11. April bei Andreas Rönnau an, E-Mail: andreas.roennau@hwk-hamburg.de. Wann: Mittwoch, 20. April 2022, 17 bis 19 Uhr.

Eine „virtuelle Sprechstunde“ mit Vertreter*innen der Finanzbehörde zu Fragen in Verbindung mit der Grundsteuererklärung ist für den 30. August 2022 geplant (18 Uhr). Wichtig ist, dass Betriebe schon vorher so weit als möglich ihre Erklärung ausfüllen. Der Termin soll der Klärung von dabei aufgetretenen Fragen dienen. Details werden rechtzeitig im HandwerksINFO veröffentlicht.  Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet auf Basis künstlicher Intelligenz auch der sogenannte Steuerchatbot der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes (Link siehe unten).

Weitere Informationen:
Webseite zur neuen hamburgischen Grundsteuer
Erklärungsvordrucke zur Grundsteuerreform zum Download
Online-Portal Elster zur Einreichung der Erklärung
Steuerchatbot für Fragen zur Grundsteuerreform
Ausschüsse der Handwerkskammer Hamburg