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ArbeitsschutzWeniger Corona-Pflichten, mehr Eigenverantwortung

Die Lockerungen der Corona-Regelungen erreichen den Arbeitsplatz. Seit dem 20. März sind die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regel am Arbeitsplatz aufgehoben. Ungeimpfte müssen sich also nicht mehr täglich auf das Coronavirus testen. Neue Bestimmungen für den Arbeitsschutz legen mehr Verantwortung in die Hände der Arbeitgeber.

Bundestag und Bundesrat haben am 18. März dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben weggefallen sind, darunter auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber*innen sollen nun selbst die Gefährdung durch das Coronavirus einschätzen und entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen, wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht. Dabei sollen sie auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen.

Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, die bis einschließlich 25. Mai 2022 gilt (Link siehe unten). Die Betriebe sollen außerdem prüfen, ob sie den Beschäftigten kostenfrei einen Corona-Test pro Woche anbieten. Die Pflicht dazu besteht nicht mehr. Ebenso liegt es in der Hand der Arbeitgeber*innen, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Arbeitgeber*innen müssen den Mitarbeiter*innen aber weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen. 

Hamburg nutzt die im Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung. Die bestehenden allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus bleiben damit zunächst bis zum 2. April 2022 in Kraft. Zu den Maßnahmen zählen die FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im Handel, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken für Mitarbeiter*innen in Geschäften sowie das 3G-Zugangsmodell für Friseur- und Kosmetiksalons. Kundinnen und Kunden müssen geimpft, von einer Corona-Erkrankung genesen sein oder ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Angesichts sehr hoher Infektionszahlen wird in der Politik über eine Einstufung Hamburgs als Hotspot diskutiert, so dass eine Beibehaltung von Maskenpflicht und 3G-Zugangsregeln über den 2. April hinaus denkbar ist.

Individuelle Fragen von Betrieben beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
 neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
 Corona-Übergangsregelung in Hamburg bis 2. April
Corona-News auf der Website der Handwerkskammer
Corona-Regeln – wie es in Hamburg weitergeht (NDR)
 Corona-Impfstellen in Hamburg