Ukraine-Flagge mit Friedenstaube
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UkraineAntworten zu Kriegsfolgen

Kann ein ukrainischer Flüchtling im Betrieb beschäftigt werden oder eine Ausbildung beginnen? Fragen wie diese beantwortet die Kammer in ihren Ukraine-FAQ. 

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine löst Schockwellen aus, die die ganze Welt erschüttern. Die Sanktionen gegen Russland und Belarus und daraus resultierende Lieferengpässe haben teils sehr konkrete Auswirkungen auch auf das Handwerk in Hamburg. 20.000 geflüchtete Ukrainer*innen, die bis dato in Hamburg eingetroffen sind, gilt es in Schulen, Nachbarschaften und Arbeitswelt zu integrieren. Die Handwerkskammer hat die drängendsten Fragen aus Betriebssicht zusammengetragen und gibt auf ihrer Homepage Antworten. Auch das Kammermagazin NordHandwerk berichtet über die deutsche Wirtschaft „unter Kriegseinfluss" (Links siehe unten).

Was die Eingangsfrage nach Ausbildung und Beschäftigung betrifft, lautet die Antwort: Geflüchtete Ukrainer*innen haben nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie der EU eine Beschäftigungserlaubnis. Diese ermöglicht auch die Aufnahme einer Ausbildung.

Bei vor dem 3. März 2022 eingetroffenen Geflüchteten war die Richtlinie noch nicht in Kraft. Sollten Personen ein Aufenthaltsdokument mit der Bezeichnung „Fiktionsbescheinigung“ erhalten haben und in dieser noch keine Beschäftigungserlaubnis eingetragen sein, wird geraten, nochmals bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und die Beschäftigungserlaubnis eintragen zu lassen.

Wer eine Ausbildung aufnimmt, kann seinen Aufenthaltstitel nach §16a Aufenthaltsgesetz zum Zwecke und für die Dauer der Berufsausbildung verändern. Dies muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Für eine Ausbildung ist es allerdings angeraten, dass Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 vorhanden sind oder aufgebaut werden, da diese erfahrungsgemäß Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der Berufsschule und das Bestehen von Zwischen- und Gesellenprüfung sind.

Bei Fragen, auf die sich in den Ukraine-FAQ nicht die passende Antwort findet, hilft der Telefonservice der Handwerkskammer unter Tel.: 35905-0 mit dem Kontakt zum/zur richtigen Ansprechpartner*in in der Kammer weiter.

Weitere Informationen:
 Ukraine-FAQ der Handwerkskammer
 NordHandwerk-Bericht „Unter Kriegseinfluss"
 Initiative #WirtschaftHilft
 Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf das Handwerk und Unterstützungsangebote (Zentralverband des Deutschen Handwerks)