+++ Azubis günstig mobil +++ Plattform mitgestalten +++ neue Stufe beim Mindestlohn +++ Newsletter-News +++ Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen +++INFO-Ticker

BonusTicket: Davon sollten neue Lehrlinge gleich zu Beginn ihrer Ausbildung erfahren: Mit dem BonusTicket für Azubis sind sie für 30 Euro im Monat im gesamten HVV-Netz mit Bussen und Bahnen mobil.  Voraussetzung: Der Ausbildungsbetrieb beteiligt sich mit monatlich 20 Euro an den Gesamkosten von 70 Euro. Die Stadt Hamburg gibt die restlichen 20 Euro hinzu. Details und Link zum Abo-Antrag hier.

Vergabeplattform: Die elektronische Vergabe und die Vergabeplattform der Freien und Hansestadt Hamburg sollen moderner werden. In einer kostenfreien Online-Veranstaltung informiert die Finanzbehörde über das Projekt. Wann: Donnerstag, 12. August 2021, 17 Uhr. Anmeldung hier. Die Behörde sucht zudem Betriebsinhaber*innen und potenzielle Bieter*innen für Einzelinterviews. Handwerksbetriebe können so ihre Bedarfe und Verbesserungsvorschläge für ein zukünftiges Bieterportal einbringen. Interessierte melden sich bei Andreas Rönnau, Tel.: 35905-326, E-Mail: andreas.roennau@hwk-hamburg.de.

Mindestlohn: Seit 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro pro Stunde. Er wurde damit um zehn Cent angehoben. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in weiteren zwei Schritten auf dann 10,45 Euro erhöht. Das hat das Bundeskabinett im Herbst 2020 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen. Der nächste Schritt erfolgt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Der Mindestlohn gibt seit 2015 die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland vor. Mehr erfahren.

Newsletter-News: Das HandwerksINFO macht Sommerferien. Die nächste Ausgabe wird Ihnen am 13. August 2021 zugesendet. Aktuell informiert über das Geschehen in der Handwerkskammer und im Hamburger Handwerk bleiben Sie über den Twitter-Auftritt und die Homepage der Kammer mit den Webseiten zum Thema Corona.

Sozialversicherung: Das vereinfachte Stundungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge konnte letztmalig für die Beiträge des Monats Juni 2021 in Anspruch genommen werden.  Für Stundungsanträge, die Unternehmen aufgrund von Corona-Belastungen bis einschließlich September 2021 stellen, sieht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen aber weiterhin ein „niedrigschwelliges Verfahren" vor.  Es beinhaltet unter anderem einen unbürokratischen Nachweis, dass eine erhebliche Härte vorliegt, sowie eine differenzierte Festlegung von Stundungszinsen. Details hier.