E-Transporter
HWK/Rokahr

Die Mehrausgaben bei der Anschaffung schrumpfen: Nachdem die EU grünes Licht gegeben hat, können Batterieelektro-, Brennstoffzellen- und hybridelektrische Nutzfahrzeuge mit den erforderlichen Tank- und Ladevorrichtungen kräftig gefördert werden. Die Handwerkskammer berät zum neuen Programm des Bundes.Nutzfahrzeuge: geförderter Umstieg

Bis zum Jahr 2024 stellt das Bundesverkehrsministerium insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro bereit, um die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zu fördern, sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw).

Mit dem Programm zur Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben sollen die Treibhausgasemissionen im Wirtschaftsverkehr gesenkt werden. Die neue Richtlinie fördert:

  • neue und junge gebrauchte sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge in Höhe von 80 Prozent der Mehrinvestitionen im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  • die Tank- und Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlich ist, mit maximal 80 Prozent der Kosten und
  • Machbarkeitsstudien mit bis zu 50 Prozent.

Die Antragsstellung zum ersten Förderaufruf ist zwischen dem 16. August und 27. September 2021 über das eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr möglich (weitere Aufrufe werden folgen). Falls in diesem Zeitraum mehr Anträge eingereicht werden als Mittel zur Verfügung stehen, wird eine vorher ermittelte Kohlendioxid-Einsparungsquote zur Hilfe genommen. Wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, wird im Förderaufruf erläutert (Link unter „Weitere Informationen").

Um weitere 300 Millionen Euro hat das Bundesverkehrsministerium die Förderung für private Ladestationen aufgestockt. Das Budget der sogenannten Wallbox-Förderung war zwischenzeitlich ausgeschöpft. Antragsteller*innen haben Aussicht auf eine pauschale Förderung über 900 Euro (siehe Links).

Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Jan Rokahr Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" (Tel.: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@elbcampus.de). Die Initiative bietet direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.

Weitere Informationen:

Nutzfahrzeug-Förderprogramm beim Bundesamt für Güterverkehr
Website „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge" (mit Förderaufruf und -richtlinie)
Förderung privater E-Auto-Ladestationen
Beratungsangebot der Mittelstandinitiative Energiewende und Klimaschutz
NordHandwerk-Bericht über die Bäckerei Wittmaack, die auf E-Transporter umgestellt hat