Bäckerei
Martine Doucet

Die Zeichen in Hamburgs Wirtschaft stehen auf Erholung, trotz vierter Corona-Welle. Die neue Zwei-G-Option soll dazu beitragen. Wie Betriebe die Situation beurteilen, dazu läuft aktuell eine Umfrage.Option auf mehr Geschäft

„Es darf nicht einmal mehr die Sorge um einen möglichen weiteren Lockdown geben" sagte Präsident Hjalmar Stemmann beim Perspektivgespräch von Bürgermeister, Senat und Wirtschaft in der vergangenen Woche im Rathaus. In vielen Wirtschaftsbranchen werde ein schneller Aufholeffekt erwartet, mit neuen Investitionen in Innovation und Wachstum, lautete der Tenor des Treffens. Das gilt mit Ausnahme einzelner Gewerke auch fürs Handwerk.

Um ein genaueres Bild zu den Auswirkungen der Pandemie bis zu diesem Zeitpunkt zu erhalten, findet noch bis Montag, 30. August 2021, eine Corona-Betriebsbefragung durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks statt.  Die Handwerkskammer ruft zur Teilnahme auf  (Link unter „Weitere Informationen"). Mit ihren Angaben liefern Betriebe wichtige Erkenntnisse für die Interessenvertretung auf Bundes- und Länderebene. Resultate der bisherigen Umfragen können auf der ZDH-Website abgerufen werden (siehe Link).

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gelten neue Vorgaben des Hamburger Senats für Corona-Tests, die vor allem für das Friseur- und Kosmetikhandwerk und gastronomische Angebote mit Testpflicht relevant sind.  Die zeitliche Gültigkeit dieser Tests wurde wieder verkürzt. Die Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 24 Stunden zurückliegen.

Neuen Spielraum eröffnet das Zwei-G-Modell, für das sich ab dem morgigen Sonnabend (28. August 2021) in Hamburg Gastronomen und Veranstalter optional entscheiden können. Wer ausschließlich für Geimpfte und Genesene die Türen öffnet (und nicht auch für negativ Getestete), kann beispielsweise in einer Konditorei wieder jeden Platz besetzen. Es gilt dann kein Abstandsgebot mehr, auch der Stehverzehr ist wieder gestattet.

Der Zugang kann nur mit einem Nachweis (Impfpass, digitaler Impfnachweis, Genesenen-Nachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Zugangskontrolle müssen Betreiber*innen selbst sicherstellen. Die Nachweispflicht gilt auch für das Personal, das sich mit Kundinnen und Kunden in denselben Räumlichkeiten aufhält. Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2-G-Regel ausgenommen. (Weitere Details siehe Link unten.)

Erste Anlaufstelle für individuelle Fragen von Betrieben rund um die Corona-Regelungen und -Hilfen ist die Corona-Hotline der Handwerkskammer, Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:

Teilnahme an der Corona-Betriebsbefragung des ZDH
Ergebnisse der bisherigen Corona-Befragungen
Grundlagen des Zwei-G-Optionsmodells
Drei G und Zwei G im Überblick
Corona-Website der Handwerkskammer Hamburg