Frist Zeit
deepblue4you/iStock

Noch wenige Tage haben die Empfänger von Zuschüssen der Hamburger Corona-Soforthilfe Zeit, um ihrer Rückmeldeverpflichtung gegenüber der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) nachzukommen. Bis zum 30. September 2021 müssen sie für die Abrechnung ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass durch Corona melden. Das Verfahren dafür wurde optimiert.Rückmeldefrist zu Corona-Hilfe endet in Kürze

Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Kleinbetriebe und Soloselbstständige in Hamburg abzumildern, haben Bund und Land im Frühjahr 2020 ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Rund 500 Millionen Euro wurden an 54.000 Zuschussempfänger ausgezahlt. Da zum Antragszeitpunkt lediglich Prognosewerte zu den erwarteten Einnahmen und Ausgaben vorlagen, wird nun die ausgezahlte Fördersumme mit den ursprünglichen Prognosewerten abgeglichen, um den tatsächlichen Förderbedarf zu ermitteln. Der Anteil der Soforthilfe, der im Förderzeitraum nicht für betriebliche Ausgaben verwendet wurde, muss zurückerstattet werden.

Beim Rückmeldeverfahren wurden nun folgende Vereinfachungen eingeführt:

  • Umsatzsteuerzahlungen an und Umsteuererstattungen vom Finanzamt, die in der Förderperiode geflossen sind, sind bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses zu berücksichtigen
  • Grundsteuern und Kfz-Steuern können als Ausgabenposition berücksichtigt werden. Sonstige Steuerzahlungen und-erstattungen werden nicht angerechnet
  • Zuflüsse aus Kreditauszahlungen sind nicht mehr als Einnahme zu berücksichtigen
  • Waren- und Materialeinsatz sind berücksichtigungsfähig, soweit sie aus bereits eingegangenen Verpflichtungen resultieren oder zur Erzielung von Umsätzen erforderlich waren und nicht zu einem Aufbau von Warenlagern geführt haben.

Die Kammer appelliert an ihre betroffenen Mitglieder, die Frist einzuhalten, damit nicht allein aufgrund der fehlenden Reaktion eine Rückforderung erfolgt. Sollten aufgrund des Verfahrens Rückzahlungen notwendig werden, können die Zuschussempfänger Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen.

Betriebe, die bereits eine Rückmeldung an die IFB abgegeben haben, können noch von den Optimierungen profitieren. Die IFB hat hierfür die folgende Mailadresse eingerichtet: rmv.angabenergaenzung@ifbhh.de. Dort kann der angepasste Liquiditätsengpass mitgeteilt werden.

Bei Fragen steht die Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg  zur Verfügung, Tel.: 35905-361, E-Mail: betriebsberatung@hwk-hamburg.de.

Weitere Informationen:

Arbeits- und Ausfüllhilfen zum Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona-Soforthilfe
Antworten auf häufige Fragen zum Rückmeldeverfahren
Erklärvideo zum Rückmeldeverfahren (Youtube)
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Corona-Website der Handwerkskammer Hamburg