Impfstatus
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Die Politik hat das Recht für Arbeitgeber zu erfragen, ob ihre Mitarbeiter gegen Corona geimpft sind oder zur Gruppe der Genesenen gehören, eng begrenzt auf wenige Bereiche. Eine Antwort ist Pflicht etwa für Beschäftigte in Pflegeheimen, Schulen und Kitas. Nun ist offiziell, dass das Abfragerecht auch Arbeitgeber im Handwerk umfasst, die ihre Beschäftigten als externe Dienstleister in die betreffenden Einrichtungen schicken. Die Abfrage ist auch Thema im NordHandwerk-Leserdialog.Impf-Auskunftspflicht - wo sie im Handwerk gilt

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Nachfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bestätigt, dass auch Gesundheitshandwerker*innen, die in Pflegeheimen Leistungen erbringen, oder Gebäude- und Textilreiniger*innen in Schulen unter das Fragerecht der Arbeitgeber fallen. Dieses ist im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 36, Absatz 3) für die derzeitige „epidemische Lage von nationaler Tragweite" geregelt.

Damit soll ein Beitrag zum Infektionsschutz für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Die Regelung ermöglicht es den Arbeitgebern, Beschäftigte je nach Impfstatus unterschiedlich einzusetzen oder von der Beschäftigung nicht immunisierter Mitarbeiter*innen in bestimmten Bereichen abzusehen.

Sicher ist sicher: Zunehmend legen Kunden Wert darauf, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Handwerker in ihren Räumlichkeiten tätig werden. Sollte das Abfragerecht allen Unternehmen zugestanden werden, um den Infektionsschutz weiter zu erhöhen? Zumindest aber dem Friseur- und Kosmetikhandwerk sowie generell den Gesundheitshandwerken mit ihren körpernahen Dienstleistungen? Oder liefert die Abfrage auf freiwilliger Basis im Normalfall hinreichend verlässliche Auskünfte? Dazu möchte das NordHandwerk im Leserdialog Ihre Meinung erfahren. 

Beteiligen Sie sich unter #NHDialog auf der Facebook-Seite des NordHandwerks oder im Twitter-Auftritt. Oder schicken Sie bis zum 13. Oktober 2021 eine E-Mail an redaktion@nord-handwerk.de. Die Antworten lesen Sie in der November-Ausgabe Ihres Kammermagazins.

Weitere Informationen:
NordHandwerk-Bericht „Betriebe haben Auskunftsbedarf"
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