Förderung Geld
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Bisher mehr als 11.000 Empfänger*innen der Hamburger Corona-Soforthilfe müssen Hilfsgelder, die sie 2020 erhalten haben, in Teilen zurückzahlen. Finanzsenator Andreas Dressel sichert in einem Schreiben an Betroffene zu, dass neue Härtefälle durch zinsfreie Stundung und Ratenzahlung vermieden werden sollen. Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ist eine Hotline eingerichtet.Soforthilfe-Rückzahlung: Stundung als Option

Rund 45.000 Solo-Selbständige sowie kleinere Betriebe haben im Frühjahr 2020 aus einem der ersten Hilfsprogramme in der Pandemie nach Angaben der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zusammen eine halbe Milliarde Euro erhalten.  

Hamburg hat bisher rund 80 Millionen Euro der Corona-Soforthilfe zurückgefordert. Das Rückmeldeverfahren sei „keine Schikane“, betont Dressel, sondern gesetzlich geboten, um sicherzustellen, dass die Hilfen rechtskonform eingesetzt wurden. Auch Empfänger*innen, die bisher noch keine Rückmeldung abgegeben haben, müssten die Angaben für einen Abgleich der ausgezahlten Fördersumme mit dem tatsächlichen Liquiditätsengpass noch machen.

Welche Positionen wie anzugeben und zu belegen sind, darüber gibt eine Information der IFB Aufschluss (Link siehe unten). Die 2.500 Euro, die Solo-Selbstständige aus Hamburger Mitteln erhalten haben, dürfen als Umsatzkompensation verstanden werden und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Nicht möglich sei eine nachträgliche Anpassung des Förderzeitraums, so Dressel. Unter anderem hatte die Inhaberin eines Friseursalons aus Bergedorf dieses Ansinnen im NDR geäußert, weil aufgrund technischer Probleme die Antragstellung nur verzögert habe erfolgen können. Gemäß der Förderbedingungen wird der Liquiditätsengpass auf Basis von Einzahlungen und Auszahlungen in einem Zeitraum von drei Monaten ab Antragstellung berechnet.

Möglich ist aber im Falle einer erforderlichen (Teil-)Rückzahlung der Hamburger Corona-Soforthilfe, eine zinsfreie Stundung zu beantragen, und zwar bei der IFB unter E-Mail: hcs.rueckforderung@ifbhh.de. Der Zeitraum für Stundungen wird über den ursprünglichen Endtermin 30. April 2022 hinaus um acht Monate bis zum 31. Dezember 2022 erweitert. 

Sollten Zuschussempfänger*innen nicht zur Tilgung bis Ende des Stundungszeitraumes in der Lage sein, kann darüber hinaus eine Rückzahlungsvereinbarung von 12 bis maximal 24 Monaten über die Kasse Hamburg getroffen werden. Die IFB-Hotline zum Rückmeldeverfahren ist täglich von 9 bis 18 Uhr zu erreichen unter Tel.: 0800 845-6000.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben steht auch die Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg zur Verfügung, Tel.: 35905-361, E-Mail: betriebsberatung@hwk-hamburg.de.

Weitere Informationen:

Schreiben von Finanzsenator Dressel an Empfänger*innen der Hamburger Corona-Soforthilfe zum Rückmeldeverfahren (Twitter)
Hilfestellung der IFB Hamburg zum Rückmeldeverfahren (PDF)
Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren (IFB)
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg