Corona 2G
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Hamburg weitet vom morgigen Sonnabend (23. Oktober) an die 2G-Regelung auf Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie Bereiche des Einzelhandels aus. Mit 2G neue Möglichkeiten

Wie schon in der Gastronomie und bei Veranstaltungen können laut Mitteilung der Sozialbehörde nach der neuesten Hamburgischen Corona-Verordnung, die ab morgen gelten soll, auch Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie Einzelhändler wie der Uhrmacher oder die Goldschmiedin selbst entscheiden, ob sie künftig nur Genesene und Geimpfte ohne Maske (2G) oder weiter auch ungeimpfte Kunden bedienen wollen – dann aber mit Maske und Abstand. Mit dem 3G-Modell gilt bei körpernahen Dienstleistungen etwa im Friseursalon die Testpflicht für Ungeimpfte fort (Überblick zu 2G/3G siehe unter „Weitere Informationen").

Für die Nutzung der 2G-Option ist eine Online-Anmeldung erforderlich (Link siehe unten; Friseure, Kosmetiker & Co. melden sich als „Sonstige" an). Außerdem müssen die Impfnachweise bei Betreten zwingend mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden.

Ausgenommen von der Wahlmöglichkeit sind Betriebe und Geschäfte der täglichen Versorgung, also Supermärkte, Drogerien, Läden der Lebensmittelhandwerke wie Bäckereien und Fleischereien, aber auch Reinigungen, Fahrzeug- und Fahrrad-Reparaturbetriebe. Dort sollen auch künftig Ungeimpfte einkaufen können.

In den 2G-Bereichen dürfen nur geimpfte und genesene Beschäftigte eingesetzt werden. Der Arbeitgeber darf daher seine Mitarbeiter*innen fragen, ob sie geimpft oder genesen sind; diese sind jedoch nicht verpflichtet, über ihren Impf- oder Genesenenstatus Auskunft zu geben. Praktisch bedeutet das, dass Betriebe unter 2G-Bedingungen in Bereichen mit Kundenkontakt nur Mitarbeiter*innen einsetzen dürfen, die geimpft oder genesen sind und den Arbeitgeber darüber informiert haben. 

Fragen zum Umgang mit dem 2G-Modell beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
 Was sich mit der neuen Corona-Verordnung ändert
neue Hamburger Corona-Verordnung (gültig bis 20.11.2021)
Überblick über das 2G-Modell (mit Anmeldung für Betriebe)
Corona-Website der Handwerkskammer Hamburg