Elektromobilität Ladestation
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Das Bundesverkehrsministerium fördert mit einem neuen Programm den Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge inklusive des Netzanschlusses mit bis zu 900 Euro je Ladepunkt. Die Stationen müssen sich auf Parkplätzen von Unternehmen oder Stellflächen in gewerblicher Nutzung befinden. Die Handwerkskammer berät Betriebe zu dem Förderprogramm.Zuschuss zur Ladesäule für Team und Firmenflotte

Nach Schätzungen von Experten finden 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Unternehmen können mit der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur zu einem beschleunigten Ausbau der Elektromobilität und damit zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen beitragen. Das Förderprogramm unterstützt sie dabei. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Leistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaikanlage oder über einen Energieversorger. Anträge können ab sofort über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden (Link siehe unten).

Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Jan Rokahr Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz"; Kontakt: Tel.: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@elbcampus.de.

Weitere Informationen:

Förderbedingungen und Antragstellung im KfW-Förderportal
Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge
Beratungsangebot der Mittelistandsinitative Energiewende und Klimaschutz