Grandfather and his grandson in protective masks are sadly looking into the window. Image with selective focus and toning Schlagwort(e): protective mask, risk zone
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Omikron hat das Land im Griff. Auf die neue Corona-Variante reagiert die Politik mit veränderten Quarantäne-Bestimmungen und 2G plus.Kürzer in Quarantäne

Stimmt der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung (14. Januar) dem Beschluss des Bundeskabinetts zu, ist der Weg für die Länder frei, die Quarantäneregeln umgehend wie folgt zu vereinfachen: Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sollen künftig von der Quarantäne befreit sein, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme gilt auch für alle, deren Erkrankung oder vollständige (Doppel-)Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

In der Regel sollen Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen enden. Wer diese Maßnahmen früher beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-oder Antigen-Schnelltest, wenn er oder sie seit mindestens zwei Tagen ohne Symptome ist. Bund und Länder wollen mit den veränderten Bestimmungen sicherstellen, dass das öffentliche Leben und die Wirtschaft in der Omikron-Welle nicht zum Erliegen kommen.

Bei Friseuren, im Kosmetik-Handwerk und in Mischbetrieben des Handwerks mit gastronomischem Angebot, also etwa Bäckerei-Cafés, gilt seit dieser Woche laut Hamburger Corona-Verordnung 2G plus. Der Zugang ist in diesem Fall nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet, die zudem ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Nicht erforderlich ist ein Testnachweis, wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist sowie nach vollständiger Impfung mit nachfolgender Infektion (Details siehe Link unten).

Für Friseursalons besteht aber weiterhin auch die Möglichkeit,  nach dem 3G-Zugangsmodell zu verfahren. Kosmetikstudios können dieses Modell ausschließlich bei der Fußpflege nutzen (siehe Link zur Corona-Website der Kammer). Welches Modell gewählt wird (2 G oder 3G), ist nicht mehr bei der Behörde anzeigen.

Das 2G-Zugangsmodell (ohne zusätzlichen Test) gilt unter anderem in allen Ladenlokalen von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, auch bei Reparaturaufträgen. Die Handwerkskammer stellt kostenlos einen Aushang zur Kundeninformation zum Download bereit (Link siehe unten). Sofern möglich und praktikabel darf die Tätigkeit vor dem Ladenlokal ausgeführt werden, beispielsweise Schuhe zur Reparatur entgegengenommen werden, wenn die Kundin oder der Kunde die 2G-Zugangsvorgaben nicht erfüllt. Ausgenommen von 2G sind im Handwerk Textilreinigungen, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten sowie der Einzelhandel für medizinische Produkte, also etwa Augenoptiker. Diese gelten als Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Individuelle Fragen von Betrieben beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
Bund-Länder-Beschluss zu den neuen Corona-Regelungen/Quarantänebestimmungen
Erläuterung der 2G-plus-Zugangsregel
Zugangsregeln für Friseur- und Kosmetikbetriebe (Corona-Webseite der Handwerkskammer)
Aushang: „Hier gilt 2G" zum kostenlosen Download
Corona-Impfstellen in Hamburg (ohne Termin)
Corona-Testzentren in Hamburg (Übersichtskarte)