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Stadtratte/iStock

Die Corona-Krise ist noch nicht überstanden. Deshalb hat die Bundesregierung diverse staatliche Hilfsprogramme erneut verlängert. Das betrifft die Ausbildungsprämie ebenso wie den Schnellkredit der Förderbank KfW und den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit. Seit kurzem sind Anträge für die Überbrückungshilfe IV möglich.Corona-Hilfen decken auch Frühjahr noch ab

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können nun über die eingeführte Online-Plattform Anträge auf Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater*innen, einzureichen.

Es bleibt im Wesentlichen bei den schon bekannten Voraussetzungen: Unternehmen müssen einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen, um ihre Betriebskosten erstattet zu bekommen. Bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent werden mit der Überbrückungshilfe IV bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

Die Bundesregierung und die KfW-Bank haben die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 verlängert und die Kreditobergrenzen erhöht. Beim KfW-Schnellkredit betragen diese künftig

  • für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro)
  • für Betriebe mit über 10 bis 50 Beschäftigte 1,5 Millionen Euro (bisher 1,125 Millionen Euro)
  • für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Millionen Euro (bisher 1,8 Millionen Euro).

Der Kredit mit drei Prozent Sollzins ist für Anschaffungen und laufende Kosten vorgesehen. Betriebe haben bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung, die ersten zwei Jahren sind auf Wunsch tilgungsfrei. Nach wie vor ausgeschlossen ist eine Finanzierung von Unternehmen in grundlegenden Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell.

Um drei Monate verlängert die Bundesregierung die Förderungen für Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Dafür hatte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stark gemacht. Anträge für die Ausbildungsprämie sind nun bis zum 15. Mai 2022 möglich. Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren trotz Krisenbetroffenheit konstant halten, können über die Ausbildungsprämie 4.000 Euro Zuschuss je Ausbildungsvertrag bei der Agentur für Arbeit beantragen, bei Aufstockung der Zahl der Lehrstellen sind es 6.000 Euro.

Die Frist gilt auch für Anträge auf Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden für die Monate ab April 2021 und laut ZDH den sogenannten Lockdown-II-Sonderzuschuss für ausbildende Kleinstunternehmen. Dieser beträgt einmalig 1.000 Euro und wird gewährt, wenn der Ausbildungsbetrieb aufgrund der Corona-Beschränkungen seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch in geringem Umfang wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.

Bis Ende März 2022 gelten die Erleichterungen bei der Kurzarbeit fort. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt so lange weiterhin 24 Monate. Eine Änderung ergibt sich bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Hier ist pauschal nur noch eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent vorgesehen.

Individuelle Fragen von Betrieben beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
Beantragung von Corona-Hilfen für Betriebe und Soloselbstständige
Details zum KfW-Schnellkredit
Förderungen für ausbildende Betriebe in der Corona-Krise
Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld
Thema Finanzen auf der Corona-Webseite der Handwerkskammer