Close up of black paragraph character on wooden block on computer keyboard
Deepblueforyou/iStock

Bislang galt: Waren die wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person, etwa einer GmbH, oder eingetragenen Personengesellschaft durch die Eintragung im Handelsregister ersichtlich, musste keine Eintragung im Transparenzregister erfolgen ("Mitteilungsfiktion"). Das hat sich nun geändert. Demnächst laufen Fristen für die erstmalige Meldung ab.Transparenzregister: Daten zügig melden

Mit der Änderung der Gesetzeslage sind jetzt auch diese Betriebe registrierungspflichtig und müssen den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten angeben.

Wirtschaftlich Berechtigte*r ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen steht. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist dies die natürliche Person, die mittelbar (zum Beispiel über zwischengeschaltete juristische Personen) oder unmittelbar mit 25 Prozent oder mehr der Kapital- oder Stimmanteilsrechte das Unternehmen kontrolliert.

Einen Leitfaden zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten bei verschiedenen Gesellschaftsformen stellt das Bundesverwaltungsamt auf seiner Internetseite zur Verfügung (Link siehe unten).

Allen Unternehmen, die bislang aufgrund der Eintragung im Handelsregister nicht im Transparenzregister meldepflichtig waren und daher erstmals ihre wirtschaftlich Berechtigten einzutragen haben, wird eine Übergangsfrist eingeräumt:

  • für Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien: bis zum 31. März 2022
  • für GmbH, Genossenschaften, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften: bis zum 30. Juni 2022
  • für alle anderen Rechtsformen: bis zum 31. Dezember 2022.

Einzelunternehmer*innen, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch vorzunehmen (Link siehe unten). Die Eintragung selbst ist kostenlos, es fällt jedoch eine jährliche Führungsgebühr über 20,80 Euro an. Das Unternehmen ist für die Aktualität bei Änderungen der Angaben verantwortlich.

Das Register soll zur Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen, indem ersichtlich ist, welche natürliche Person hinter einer Gesellschaft steht.

Über die genauen Vorschriften finden Sie Informationen zum Download auf der Website der Handwerkskammer (siehe nachfolgenden Link).

Weitere Informationen:
Details zur Mitteilungspflicht für Handwerksbetriebe
Registrierung im Transparenzregister
Leitfaden zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (FAQ)
Rechtsberatung der Handwerkskammer Hamburg