Latin American man wearing a facemask while shopping at a tech store during the COVID-19 pandemic
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Vom morgigen Samstag (12. Februar) an entfällt im Hamburger Einzelhandel die 2G-Regel. An ihre Stelle tritt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Einschränkungen werden weniger

Das teilte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag dieser Woche im Anschluss an eine Senatssitzung mit. Auch Änderungsschneider, Uhrmacher, Goldschmiede und Elektrobetriebe mit Ladengeschäft müssen dann nicht mehr die Impf- und Genesenennachweise der Kunden kontrollieren. Damit können nach zweieinhalbmonatiger Unterbrechung auch Ungeimpfte mit der vorgeschriebenen Maske wieder dort einkaufen und ungehindert handwerkliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Handel erwartet, dass sich der Umsatz in den bislang von 2G betroffenen Geschäften nun wieder erholen kann.  Er war zuletzt um 30 Prozent gesunken.

Bereits in der Vorwoche war die Pflicht zur Erhebung von persönlichen Kontaktdaten beim Betreten von Veranstaltungsorten, Restaurants oder dem Café-Bereich von Bäckereien und Konditoreien entfallen, ebenso in Friseur- und Kosmetiksalons. Ein Einchecken mit der Luca-App oder vergleichbaren Angeboten sowie das händische Ausfüllen von Formularen ist nicht mehr erforderlich.

Wichtig: Alle anderen Regelungen, darunter die 2G-plus-Regel in der Gastronomie, somit auch im Bäcker-Café, der Konditorei und im Fleischer-Imbiss, bleiben zunächst bestehen. Auch in Kosmetikstudios ist der Zutritt weiterhin nur für Geimpfte und Genesene gestattet, die zudem ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Keinen Test muss vorlegen, wer schon die Booster-Impfung erhalten hat oder von Corona genesen und vollständig geimpft ist. Hier besteht weiter die Notwendigkeit der Nachweiskontrolle. Gleiches gilt in Friseursalons. Diese können unverändert zwischen dem 2G-plus- und dem 3G-Modell wählen (Details dazu auf der Corona-Webseite der Handwerkskammer, Link siehe unten). 

Hintergrund der  Lockerungen der Corona-Regelungen in Hamburg ist, dass die Omikron-Welle aktuell etwas abflacht und die Coronavirus-Variante in der Regel zu weniger starken Krankheitsverläufen führt als die Delta-Variante.

Über weitere Öffnungsschritte will der Senat im Nachgang der nächsten Bund-Länder-Runde am 16. Februar beraten. Anders als der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will der Senat nicht an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Praxen rühren, die ab 16. März 2022 in Kraft tritt und von der auch Handwerker*innen betroffen sein können (siehe Link unten).

Individuelle Fragen von Betrieben beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
Aktuelles zu Corona auf der Homepage der Handwerkskammer
Einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft auch Handwerk (NordHandwerk)
Hamburgische Corona-Verordnung
Corona-Impfstellen in Hamburg (ohne Termin)