German certificate of incapacity - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier hat bald weitgehend ausgedient. Seit Oktober 2021 wird die Krankmeldung in der Regel bereits digital an die Krankenkassen übermittelt. Ab 1. Juli 2022 löst die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch beim Arbeitgeber das Papier ab. Betriebe sollten sich rechtzeitig auf die Umstellung vorbereiten.Arbeitsunfähig: "gelber Schein" wird elektronisch

„Tschüss, gelber Schein" überschrieb das NordHandwerk schon vor zweieinhalb Jahren einen Artikel über neue Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, zu denen auch die Digitalisierung des Verfahrens zur Krankschreibung gehört.

Nun folgt die Umsetzung: Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen müssen vom 1. Juli 2022 an ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung. Allerdings hapert es laut einem ZDF-Bericht derzeit in vielen Arztpraxen noch an den technischen Voraussetzungen. Bestehen bleibt die Verpflichtung der Ärztin und des Arztes, dem Versicherten für dessen eigene Unterlagen eine Papierbescheinigung auszuhändigen. 

Der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsmeldungen für geringfügig Beschäftigte erfolgt laut Bundeswirtschaftsministerium weiterhin zentral über die Minijobzentrale. Diese ruft die Daten bei der jeweiligen Krankenkasse ab und leitet sie an den Arbeitgeber weiter.

Mit dem Aus für die Krankmeldung in Papierform entfällt auf Seite der Arbeitgeber der Aufwand für die manuelle Bearbeitung von insgesamt etwa 77 Millionen Bescheinigungen. Auf 549 Millionen Euro beziffert das Ministerium das Einsparvolumen für die Unternehmen.

Der grundsätzliche Ablauf bei einer Krankmeldung ändert sich nicht: Arbeitnehmer*innen müssen sich weiterhin bei ihrem Arbeitgeber krankmelden, die Anzeigepflicht bleibt bestehen. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail oder sogar per WhatsApp erfolgen.

Ist der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit unterrichtet, ist er berechtigt, die Daten bei der Krankenkasse abzurufen. Dieser Abruf erfolgt mit dem Entgeltabrechnungsprogramm. Die Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten darf nur über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Erst durch den aktiven Abruf erhalten Arbeitgeber Informationen über die tatsächliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.

Detailliert werden die notwendigen Anpassungen der Abläufe auf Arbeitgeberseite, etwa im Hinblick auf die Zeiterfassung, in einem Fachbeitrag auf der Website der Techniker Krankenkasse erklärt (Link siehe unten). Die Krankenkasse IKK classic bietet ein kostenfreies Online-Seminar zum Thema an. Wann: Donnerstag, 12. Mai 2022, 11 Uhr (Anmeldelink unter „Weitere Informationen").

Weitere Informationen:
IKK-Online-Seminar zum Thema elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Was Arbeitgeber bei der Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten müssen
NordHandwerk-Bericht zum Bürokratieentlastungsgesetz III (2019I
Probleme mit elektronischer Krankmeldung (ZDF)