Happy business owner opening the door at a cafe wearing a facemask to avoid the spread of coronavirus – reopening after COVID-19 concepts
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Vor dem Hintergrund rückläufiger Infektionszahlen lockern Bund und Hamburger Senat schrittweise die Corona-Auflagen im Einzelhandel und - angekündigt, aber noch nicht beschlossen - für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen. Derweil werden die Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert.Lockerungen: Nächster Schritt am 4. März

Bis zum 20. März 2022 sind nach dem Bund-Länder-Beschluss von vergangener Woche drei Öffnungsschritte geplant – abhängig von der Lage in den Krankenhäusern. Der erste ist umgesetzt: Die 2G-Regelung im Einzelhandel ist bereits ersetzt durch eine FFP2-Maskenpflicht. Der Zugang auch zu Ladengeschäften des Handwerks ist somit bundesweit für alle Personen wieder ohne Kontrollen möglich.

Der zweite Öffnungsschritt umfasst unter anderem, dass in der Gastronomie ab 4. März das 3G-Modell gelten wird anstelle der derzeitigen 2G-plus-Regelung. Es können dann Genesene, Geimpfte und Menschen mit negativem Corona-Testergebnis in Restaurants und Kneipen, in Eiscafés, Fleischer-Imbisse und Bäckerei-Cafés einkehren. Stehtische sollen wieder zulässig sein, kündigte Senatssprecherin Julia Offen zur Umsetzung in Hamburg an.

Auch für die körpernahen Dienstleistungen, also unter anderem das Friseur- und Kosmetikhandwerk, stellte Offen für den 4. März eine Rückkehr zu 3G in Aussicht. Der Senat will die entsprechenden Änderungen in der kommenden Woche beschließen. Die Handwerkskammer wird dazu auf ihrer Corona-Webseite und auf Twitter informieren (Links siehe unten).

Vom 20. März an soll im dritten Schritt nur noch ein „Basisschutz" mit einer Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gelten.

Die Bund-Länder-Konferenz hat sich zudem auf eine neuerliche Verlängerung der Wirtschaftshilfen zur Abfederung coronabedingter Einbußen verständigt. Das Sicherheitsnetz aus Überbrückungshilfe IV, Härtefallhilfen sowie Neustarthilfe für Soloselbstständige bleibt bis Ende Juni 2022 aufgespannt – zu den bisherigen Konditionen (Link siehe unten).

Ebenfalls bis 30. Juni können Betriebe unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen. Das hat der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen. Sonst wären die Sonderbedingungen am 31. März ausgelaufen. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird von 24 auf 28 Monate gestreckt, längestens bis Ende Juni 2022.

Arbeitgebern, die durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten sind, wird darüber hinaus erneut die Möglichkeit der vereinfachten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge geboten, nun auch für die Monate Februar bis April 2022. Das teilt der Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit.

Individuelle Fragen von Betrieben beantwortet die Handwerkskammer an der Corona-Hotline unter Tel.: 35905-302.

Weitere Informationen:
Öffnungsschritte laut Bund-Länder-Beschluss
angekündigte Lockerungen für Hamburg ab 4. März (NDR)
Beantragung von Corona-Hilfen für Betriebe und Soloselbstständige
Corona-Webseite der Handwerkskammer
Handwerkskammer Hamburg auf Twitter
Corona-Impfstellen in Hamburg