Kehrbesen
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DatenschutzDigital-Frühjahrsputz nach Aus für Corona-Auflagen

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs fordert Arbeitgeber*innen zum „digitalen Frühjahrsputz" auf. In den zwei Jahren der Corona-Pandemie seien in großem Umfang auch sensible Daten gesammelt worden, etwa solche zum Impfstatus der Mitarbeiter*innen. Unternehmen sollten das Ende vieler Corona-Beschränkungen zum Anlass für eine Inventur und erforderlichenfalls Löschung der Datenbestände nehmen.

Seit vergangenem Sonnabend (30. April) gibt es in Hamburg keine Corona-Regeln mehr, die eine Datenerhebung erfordern. Die gesammelten Daten für eine erneute Verschärfung der pandemischen Lage zu speichern ist laut Fuchs nicht sinnvoll und auch nicht erlaubt.

Die Covid-19-Pandemie hat zu weitgehenden Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und zu ausgeweiteten Befugnissen für Arbeitgeber*innen geführt. Alle damit verbundenen Datenverarbeitungen unterlagen einer strengen Zweckbindung im Rahmen der pandemischen Bedrohungslage. Mit dem Wegfall dieser Befugnisse sind die Grundrechtseingriffe zu beenden.

Bereits seit dem 20. März 2022 besteht keine 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz mehr. Grund hierfür ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber*innen keine 3G-Daten (geimpft, genesen, getestet) mehr von ihren Beschäftigten abfragen dürfen. Mit dem Wegfall der Rechtsgrundlage sind auch die auf ihr basierenden Aufzeichnungen zu löschen. Die ursprünglich bestehende Löschfrist von maximal sechs Monaten ist ebenfalls nicht mehr existent. Es besteht damit keine Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung der 3G-Daten. Auch zum Nachweis, dass die 3G-Erfassung im Winter rechtskonform erfolgt ist, ist keine weitere Aufbewahrung der personenbezogenen Informationen notwendig. Hierfür genügen allgemeine Dokumentationen der damaligen Abläufe.

Nicht zu löschen sind Gesundheitsdaten, die aufgrund der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeheimen, erhoben wurden. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2023 außer Kraft. Erst dann sind auch diese Daten zu löschen.

Soweit die Maskenpflicht in den Betrieben wegfällt, sind alle Angaben über Befreiungsgründe zu löschen.

Seit Anfang Februar ist die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung unter anderem im Friseur- und Kosmetikhandwerk ausgelaufen. Damit dürfen diese Daten nicht mehr erhoben werden. Dies gilt sowohl für die Erfassung auf Papier als auch für digitale Verfahren wie die Luca-App. Sollten diese Daten noch vorliegen, sind sie unverzüglich zu vernichten; das heißt, die entsprechenden Unterlagen müssen fachgerecht entsorgt oder geschreddert werden. Die Gesundheitsämter werten mittlerweile die erfassten Kontakte nicht mehr aus, sodass für die erhobenen Informationen kein praktischer Nutzen mehr besteht.

Datenschützer Fuchs kündigt an, mit seiner Behörde nach Hinweisen ebenso wie eigeninitiativ kontrollieren zu wollen, ob Arbeitgeber*innen die Daten aus der Corona-Pandemie im rechtlich gebotenen Umfang gelöscht haben.

Als Hilfestellung aktualisiert der Datenschutzbeauftragte weiter stetig die Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit der Corona-Pandemie (Link siehe unten).

Weitere Informationen:
 Hinweise zum datenschutzrechtlichen Umgang mit der Corona-Pandemie
 Corona-Webseite der Handwerkskammer