Bäcker holt Brot aus dem Backofen.
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BewohnerparkenBessere Parkbedingungen für Schichtarbeitende

Nahezu innerhalb des gesamten Rings 2 in Hamburg müssen Betriebe, Belegschaft und Kundschaft für das Parken bezahlen, bis zu drei Euro pro Stunde. Für Schichtarbeitende im Handwerk oder Arbeitnehmer*innen mit extremen Arbeitszeiten, wie einem sehr frühen Arbeitsbeginn, gibt es nun Ausnahmegenehmigungen, die der Betrieb beantragen kann.

Wenn der Bäckermeister und sein Team nachts zur Arbeit fahren, legen sich manche U-Bahn-Fahrer nach Betriebsschluss des öffentlichen Nahverkehrs erst ins Bett. Dafür ist dann für Erstere schon vor dem Mittag Feierabend. Wenn die Bäckergesellin nun das Auto seit der Nacht in den Gebieten mit sogenannter Parkraumbewirtschaftung, also dem Parkautomaten am Kantstein, stehen hatte, wurde das in der Vergangenheit ziemlich teuer. Pauschale Parkgenehmigungen erhielten bisher nur Bewohner*innen des jeweiligen Gebiets.

Für solche und andere Arbeitnehmer*innen im Handwerk mit extremen Arbeitszeiten, bei denen die An- oder Abfahrt mit Bus, U- und S-Bahn oder mit dem Fahrrad unmöglich oder unzumutbar ist, gibt es die neue Ausnahmegenehmigung für Schichtarbeitende („Schichtdienst-Genehmigung“). Sie kommt in Frage bei einem Arbeitsbeginn bis 6 Uhr morgens ebenso wie bei einem Arbeitsende in der Nacht.

Auf der Website des Landesbetriebs Verkehr (LBV) können Betriebe entsprechende Anträge stellen (Link: siehe Kasten). Zunächst wird es nur Ausnahmen im Kontingent geben, also für eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen je Betrieb. Die Genehmigungen können allerdings unter den Mitarbeiter*innen nach Bedarf getauscht werden. Der Landesbetrieb plant für die Zukunft weitere digitale Lösungen, die im Laufe des Jahres angeboten werden sollen.

Die Regelung betrifft jede Betriebsgröße, ab einem Mitarbeiter kann ein Antrag gestellt werden. Handwerksbetriebe müssen kein umfangreiches „Mobilitätskonzept“ mit dem Antrag einreichen, aber es sollte klar und schlüssig begründet werden, warum Mitarbeiter*innen nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Fahrrad die Betriebsstätte ansteuern können. Im Zweifel bietet die Handwerkskammer hier auch Beratung und Hilfestellung.

Bei Fragen oder Problemen wenden sich Betriebe per E-Mail an: Parkprobleme@HWK-Hamburg.de.