Haus und Grund
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Recht und SteuernAb 1. Juli sind Grundeigentümer am Zug

Ab 1. Juli müssen die Feststellungserklärungen zur neuen hamburgischen Grundsteuer abgegeben werden. Das betrifft auch alle Handwerker*innen mit Eigentum in Hamburg. Die Finanzbehörde informiert in einer Kampagne, die Handwerkskammer mit einer Veranstaltung.

Die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" ist in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 möglichst über das Online-Portal „Mein Elster" abzugeben (Link siehe unten). Neben der Online-Übermittlung ist es auch möglich, die Erklärung in Papierform einzureichen, wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist. Die Papiervordrucke werden auf Anfrage in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ausgegeben.

Hamburg setzt bei der Reform abweichend vom Bundesmodell auf das sogenannte Wohnlagemodell. Die Bewertung auch der gewerblich genutzten Grundstücke erfolgt künftig anhand der Grundstücks- und Gebäudeflächen. Bei Wohngebäuden wird zusätzlich auf Ebene der Messzahl die Wohnlage berücksichtigt. Dabei wird zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das auch beim Mietenspiegel-Verfahren genutzte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.

Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Es wird der alte durch einen neuen Maßstab ersetzt mit dem Ziel, die Ausgewogenheit zu verbessern. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 erhoben wird, seien die Daten der Steuerpflichtigen unerlässlich, „damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze fristgerecht gelingen kann", betont Finanzsenator Andreas Dressel.

Zur neuen Hamburgischen Grundsteuer finden die Bürger*innen umfassende Informationsangebote im Internet (siehe Link unten) – teilweise auch mehrsprachig: neben Deutsch in Englisch und Türkisch. 

Eine „virtuelle Sprechstunde“ mit der Finanzbehörde zu Fragen in Verbindung mit der Feststellungserklärung zur Grundsteuer ist für den 30. August 2022 geplant (18 Uhr). Wichtig ist, dass Betriebe schon vorab so weit als möglich ihre Erklärung ausfüllen. Der Termin soll der Klärung von dabei aufgetretenen Fragen dienen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung bereits möglich. Details werden rechtzeitig im HandwerksINFO veröffentlicht.

Weitere Informationen:
 Website zur neuen hamburgischen Grundsteuer
 Online-Portal „Mein Elster" zur Einreichung der Erklärung
 Erklärungsvordrucke zur Ansicht
 Anmeldung zur Online-Veranstaltung „Grundsteuer auf Gewerbeimmobilien"