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Tkach/iStock

ArbeitsrechtSo werden Geflüchtete aus der Ukraine zu Mitarbeitern

Ein neuer Erstcheck gibt Auskunft über die Qualifikationen von Bewerber*innen aus der Ukraine. Was Arbeitgeber*innen für eine rechtssichere Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern beachten müssen, vermittelt ein kostenloses Online-Seminar der Krankenkasse IKK classic. Wann: Donnerstag, 30. Juni 2022, 10 bis 12.30 Uhr.

Ein Vortrag beantwortet gundlegende Fragen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen – unabhängig davon, ob aus der Ukraine oder anderen Nicht-EU-Ländern. Die Referenten erläutern im Weiteren die von der Bundesregierung eingeführten Sonderregelungen und Erleichterungen bei der Beschäftigung geflüchteter Ukrainer*innen. Was gilt es bei Einreise, Visa und Aufenthaltserlaubnis ukrainischer Staatsbürger*innen zu beachten? Die Referenten geben zudem Hinweise zu Fallstricken bei der Beschäftigung und insbesondere auch zur Gestaltung des Arbeitsvertrags und möglichen Hilfsangeboten.

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Personalverantwortliche. Per Online-Chat können Fragen gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt online (Link siehe unten). Das Seminar wird ein zweites Mal am 22. September 2022 angeboten.

Per Erstcheck können Geflüchtete aus der Ukraine jetzt ihre Berufsqualifikation prüfen lassen. Die Beratung, die die Handwerkskammern ebenso wie Industrie- und Handelskammern durchführen, dient der Ermittlung, welche Berufsabschlüsse, Arbeitserfahrungen und sprachlichen Kompetenzen vorliegen. Das Beratungsergebnis wird in einem speziellen Erstcheck-Dokument festgehalten. Betriebe können anhand des Dokuments besser einschätzen, ob Bewerber aus der Ukraine die erforderlichen Fähigkeiten für eine Stelle mitbringen.

Das formale Verfahren der Berufsanerkennung sollten Geflüchtete zur längerfristigen Integration gleichwohl ins Auge fassen, empfehlen Fachleute – es verbessere ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig.

Weitere Informationen:
 Details und Anmeldung zum Online-Seminar „Beschäftigte aus dem Nicht-EU-Ausland – mit Sonderregelung Ukraine"
 Ukraine-FAQ auf der Homepage der Handwerkskammer Hamburg
 Beratung der Handwerkskammer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse