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VergabeRussland-Sanktionen: rechtssicher bieten

Aufgrund der EU-Sanktionen gegen Russland ist es öffentlichen Auftraggebern untersagt, Aufträge an Personen oder Firmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland aufweisen, wie er in der EU-Sanktionsverordnung definiert wird. In der Praxis ist oft unklar, wann ein solcher Bezug vorhanden ist. Ein kostenfreies Online-Seminar sorgt bei Bietern für Durchblick. Wann: Mittwoch, 1. Februar 2023, 15 bis 16.30 Uhr.

Betroffen von der Regelung sind alle öffentlichen Aufträge in Hamburg, die im Rahmen einer EU-weiten Vergabe ausgeschrieben werden, also ein Volumen ab den EU-Schwellenwerten haben. Der Auftragnehmer oder bei Kapitalgesellschaften eine Person, die mehr als 50 Prozent der Anteile hält, darf nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch in Russland niedergelassene juristische Personen wie GmbH dürfen nicht beauftragt werden. Gleiches gilt für als Unterauftragnehmer oder Lieferanten beteiligte Unternehmen, auf die mehr als zehn Prozent des Auftragswerts entfällt.

Für Aufträge, die bereits an Auftragnehmer mit Bezügen zu Russland wie beschrieben vergeben sind, gilt seit dem 11. Oktober 2022 ein Erfüllungsverbot. Sie müssen neu vergeben werden.

In der Praxis zeigt sich, dass Anwendungsbereich und Reichweite des entsprechenden Artikels der EU-Sanktionsverordnung vom 8. April 2022 für Bieter im Rahmen von Vergabeverfahren nur schwer verständlich sind. Bei der Frage nach dem „Bezug zu Russland" sind vor allem Konstellationen mit der Beteiligung von Subunternehmern schwierig zu bewerten.

In dem Seminar, das die Handelskammer Hamburg anbietet, arbeiten Referenten aus einer Wirtschaftskanzlei die relevanten juristischen Fallstricke heraus und zeigen auf, in welchen Stadien der Vergabeverfahren die Russlandsanktionen aus Bietersicht relevant werden und wie auch unter Berücksichtigung der neuesten sanktionsrechtlichen Entwicklung die Teilnahme am Vergabeverfahren rechtssicher ausgestaltet werden kann.

Wichtig: Betriebe sind nicht schon von den Sanktionen betroffen, wenn nur Mitarbeiter*innen die russische Staatsangehörigkeit besitzen.



Andreas Rönnau
Auftragsberatungsstelle Hamburg

Tel.: 040 35905-326
andreas.roennau@hwk-hamburg.de



Alles auf einen Blick

Was: Veranstaltung „Russland-Sanktionen und Vergaberecht – sanktionsrechtliche Compliance bei öffentlichen Aufträgen"

Wann: Mittwoch, 1. Februar 2023, 15 bis 16.30 Uhr

Wo: online