Handwerker beim Verfugen im Badezimmer
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GesundheitsschutzDiisocyanate: Schulung für Anwender*innen wird Pflicht

Diisocyanate sind in vielen Produkten, die im Handwerk zum Einsatz kommen, wie Schäumen und Lacken enthalten. Da sie dafür bekannt sind, dass sie chronische Atemwegserkrankungen auslösen können, führt die EU eine Schulungspflicht für die sichere Verwendung im gewerblichen Bereich ein. Diese gilt ab August 2023. Die Umweltberater*innen der Handwerkskammer stehen bei Fragen zur Verfügung.

Diisocyanate kommen in Lacken, Beschichtungs- und Dichtstoffen ebenso vor wie in Klebstoffen und Karosserieschäumen. Sie werden für die Härtungsreaktion benötigt, Produkt sind dann Polyurethane (PU). Diisocyanate sind nicht zuletzt als krebsverdächtig eingestuft.

Eine neue Beschränkungsregel in der Reach-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) gibt vor, dass ab 24. August 2023 Produkte, die Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, nur noch verwendet werden dürfen, wenn das betroffene Personal die erforderlichen Schulungen absolviert hat.

Die Regelung betrifft etwa Tischlereien und Lackierbetriebe ebenso wie das Bauhandwerk. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter*innen zu führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung erforderlich. 

Bereits seit Februar 2022 ist vorgeschrieben, dass sich auf betroffenen Produkten ein Hinweis auf die Schulungspflicht befindet. Ob Diisocyanate in Produkten enthalten sind, kann zudem anhand des Giscodes (Link: siehe Kasten) oder des Sicherheitsdatenblatts überprüft werden.

Die Herstellervereinigung Isopa/Alipa hat gemeinsam mit allen beteiligten Industriezweigen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erarbeitet (Link: siehe Kasten). Nach einer Registrierung können Anwender*innen hier die geforderten Schulungen, die es für drei Gefährdungsstufen gibt, online durchführen. Ziel ist es, die Anwender*innen von Diisocanaten dazu zu bewegen, die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Über eine erfolgreich abgeschlossene Schulung wird den Teilnehmenden ein Zertifikat ausgestellt, dieses kostet fünf Euro.

Individuelle Fragen zur Schulungspflicht beantwortet das Team des Kammer-Projekts ZEWUmobil (Kontakt: siehe Kasten).