Elektromobilität
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Seit Anfang des Jahres können Besitzer*innen von Elektroautos bis zu 350 Euro, von E-Transportern bis zu 500 Euro pro Jahr "verdienen". Das Geld kommt vor allem von Mineralölkonzernen, die sich "Verschmutzungsrechte" für ihre fossilen Kraftstoffe kaufen müssen. Die Grundlage dieses Zertifikatehandels bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Eine kostenfreie Online-Veranstaltung informiert. Wann: Dienstag, 29. März 2022, 16 bis 17 Uhr.Zertifikatehandel: Geld verdienen mit E-Fahrzeug

Die Mineralölkonzerne sind gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte kontinuierlich zu senken, um die deutschen Emissionsziele im Verkehrssektor zu erreichen. Da beigemischte Biokraftstoffe längst nicht mehr ausreichen, um die Vorgaben zu erfüllen, ist der Zertifikatehandel erforderlich.

Die THG-Quote ermöglicht seit diesem Jahr, von Elektrofahrzeugen vermiedene CO2-Emissionen an Konzerne zu verkaufen. Die Strommengen und damit die eingesparten Emissionen privater und gewerblicher Halter*innen sind aber zu gering, um direkt mit ihnen zu handeln. Darum ermöglicht der Gesetzgeber das sogenannte Pooling. Das bedeutet, dass Vermittler die THG-Quoten sammeln, sie beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an die Mineralölkonzerne verkaufen.

Die Dienstleister für die Abwicklung des Quotenhandels können in Ruhe ausgesucht werden. Einreichungsfrist beim Umweltbundesamt ist immer der 28. Februar des Folgejahres. Für die erste Meldung bei einem Dienstleister können sich E-Fahrzeug-Besitzer*innen also bis Ende des Jahres Zeit lassen. Vor Vertragsabschluss sollten aber die allgemeinen Geschäftsbedingungen genauer angeschaut und verglichen werden. So werden zum Beispiel fixe oder flexible Beträge angeboten, da die Höhe der Erlöse im Quotenhandel Marktschwankungen unterliegt. In einigen Verträgen fehlt sogar eine Auszahlungsgarantie der Vergütung. Wieder andere Anbieter spenden einen Teil für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine erste Orientierung bieten Vergleichplattformen, wie die vom ADAC oder den Energie Experten (Links siehe unten).

Die THG-Quote muss jedes Jahr neu beantragt werden.  Einnahmen für Firmenwagen sind komplett zu versteuern, da sie als Betriebseinnahmen gelten. Hybridfahrzeuge dürfen nicht am Quotenhandel teilnehmen.

Die Online-Informationsveranstaltung stellt die Nutzungsmöglichkeiten des Quotenhandels vor und bietet Raum für Fragen. Die Anmeldung erfolgt online (Link unter „Weitere Informationen"). Zu emissionsarmer Mobilität berät Jan Rokahr von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Hamburg unter Tel.: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@elbcampus.de

Weitere Informationen:
Anmeldung zur Online-Veranstaltung zum THG-Quotenhandel
THG-Quotenhandel - wichtige Prämien-Plattformen im Vergleich (Energie-Experten)
Geld verdienen mit dem E-Auto: So nutzen Sie die THG-Quote (ADAC)
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