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Stadtratte/iStock

FinanzierungLetzte Etappe mit Corona-Hilfen

Die pandemische Lage in Hamburg ist Ende April ausgelaufen. Die Pandemie wirkt wirtschaftlich aber noch nach. Deshalb bleibt der Corona-Schutzschirm des Hamburger Senats aufgespannt. Anträge für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe können noch bis zum 15. Juni 2022 über das bundesweite Antragsportal bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe IV bietet Betrieben, die im ersten Halbjahr 2022 von coronabedingten Beschränkungen wie der 3G-Regel betroffen waren, umfassende Unterstützung. Anträge stellen können alle Unternehmen, deren Umsätze aufgrund der Pandemie in diesem Zeitraum um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten im Jahr 2019 eingebrochen sind.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen (Links siehe unten).

Noch bis 30. Juni können Betriebe zudem unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt aufgrund der aktuellen Sonderregelungen 28 Monate.

Wichtig, um Corona längerfristig unter Kontrolle zu halten: An zwei festen Standorten – in Harburg und am Flughafen – hält die Stadt weiterhin ein täglich geöffnetes, öffentlich finanziertes Corona-Impfangebot vor.

Weitere Informationen:
 Details zur Überbrückungshilfe IV (IFB Hamburg)
 Beantragung von Corona-Hilfen für Betriebe und Soloselbstständige
 Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeit
 Corona-Webseite der Handwerkskammer Hamburg
 Corona-Impfstellen in Hamburg