Ein Teenager spricht im Bus im Stehen mit einem Mädchen.
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InfektionsschutzCorona: nicht nur die Maskenpflicht endet

Eine hohe Impfquote, rückläufige Corona-Infektionszahlen und weniger Erkrankungen mit schwerem Verlauf: Vor diesem Hintergrund werden nun auch die letzten verbliebenen staatlichen Schutzmaßnahmen der Corona-Pandemie aufgehoben. So endet die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Vorzeitig tritt zudem die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 außer Kraft.

Der Winter, der ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit sich bringt, ist noch nicht vorbei, doch das Corona-Virus sei endemisch geworden, heißt es von Seiten bekannter Virologen. Das bedeutet: Der akute Ausbruch der Erkrankung liegt hinter uns.

Die geänderte Situation veranlasst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ursprünglich bis zum 7. April 2023 befristet war, zwei Monate früher als geplant aufzuheben. Rechtlich wird das eine entsprechende Aufhebungsverordnung regeln. Branchenübergreifende Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz gehören damit der Vergangenheit an. 

Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Die zeitweise bestehende Angebotspflicht für das Arbeiten von Zuhause aus und eine betriebliche Test-Angebotspflicht gibt es schon länger nicht mehr.

Ob und in welchem Umfang noch Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb aufrechterhalten werden, liegt nun in eigenem Ermessen. „Das stärkt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitsschutzstandards an", kommentiert Jörg Dittrich, neuer Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, das Aus für die Corona- Arbeitsschutzverordnung.

An die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen Empfehlungen treten, die Betriebe im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, wirksame betriebliche Maßnahmen umzusetzen.

Bereits am 1. Februar entfällt die Maskenpflicht in Hamburgs Bussen, U- und S-Bahnen sowie Fähren. Auch die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion wird aufgehoben, teilte die Sozialbehörde mit. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, gab Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer die neue Richtschnur für Corona-Infektionen aus.

Die derzeitige Hamburgische Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleibt bis zum 31. Januar 2023 in Kraft (Link: siehe Kasten).