Parking meter on a city street operated with cash and credit cards.
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VerkehrPark-Fortschritt in Trippelschritten

Ab sofort können Betriebe in Bewohnerparkgebieten für ihre Frühdienstler Ausnahmegenehmigungen zum Parken beantragen. Ein schöner Erfolg, aber nur ein Teil der Lösung, heißt es aus der Kammer.

Durch das Bewohnerparken etwa in Eimsbüttel (Schlump) und St. Georg seien Spielräume beim Parken entstanden, begründet die Verkehrsbehörde die neue Ausnahme. Ab sofort besteht für „Schichtarbeitende aller Branchen, deren Schicht bis einschließlich 6 Uhr beginnt, [...] die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zu parken.“ Denn in der Nacht haben U- und S-Bahnen Betriebspause, die Anfahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr ist oft unmöglich oder nicht zumutbar.

Arbeitgeber können die Ausnahmegenehmigungen für das gesamte Jahr beim Landesbetrieb Verkehr beantragen (Link: siehe Kasten). Sie gelten für die jeweilige Bewohnerparkzone des Unternehmens sowie jeweils eine daneben liegende (gültig von Montag bis Sonntag).

Mitgemeint sind nach Behördenauskunft auch einzelne Beschäftigte in Bäckereien und anderen Handwerksbetrieben mit besonders frühem Arbeitsbeginn, in denen nicht im klassischen Sinn im Schichtdienst gearbeitet wird.

Damit sind die Belange und Bedarfe von Handwerksbetrieben jedoch keinesfalls ausreichend berücksichtigt, betont die Handwerkskammer in einer Stellungnahme (zum Nachlesen: siehe „Links zum Thema“). Das Parken am Betriebssitz ist eines der drängendsten Probleme vieler Handwerksbetriebe, gerade in den neuen Bewohnerparkgebieten, die seit 2018 kontinuierlich ausgeweitet werden. Über 3.000 Betriebe sind von dieser „Parkraumbewirtschaftung“ mit Sonderrechten für die Bewohner*innen betroffen. Das Handwerk ist trotz der propagierten „Mobilitätswende“ nach wie vor auf Kraftfahrzeuge angewiesen und benötigt pragmatische Lösungen, um weiterhin in der Stadt ansässig sein zu können. 

Viele Betriebe scheuen sich jedoch wegen der hohen Hürden und der erheblichen Kosten auch im Falle der Ablehnung, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Ganz praktisch unterstützt die Kammer hier mit Beratung (Kontakt: siehe Kasten), zugleich fordert sie weitergehende Verbesserungen.

Im Masterplan Handwerk 2030 haben Handwerkskammer und Senat vereinbart, dass in Bewohnerparkgebieten alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben am Betriebssitz am Standort parken können sollen. „An diesem festgeschriebenen Maßstab werden wir jedes Zwischenergebnis im Zielerreichungsprozess messen", heißt es in der Stellungnahme.

Das Parken beim Kunden und am Betriebssitz beschäftigt auch den Ausschuss für Wirtschafts- und EU-Politik sowie Gewerbeförderung der Handwerkskammer auf seiner nächsten Sitzung. Zu Gast ist ein Vertreter des Landesbetriebs Verkehr. Weiteres Thema ist die Wirtschaftsförderung im Bezirk Altona. Interessierte melden sich für eine kostenfreie Teilnahme als Gast bei Andreas Rönnau an, E-Mail: andreas.roennau@hwk-hamburg.de. Wann: Mittwoch, 15. Februar 2023, 17 bis 19 Uhr. Wo: Handwerkskammer, Holstenwall 12.





Henrik Strate

Tel.: 040 35905-264
Parkprobleme@hwk-hamburg.de



Alles auf einen Blick

Was: Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und EU-Politik sowie Gewerbeförderung der Handwerkskammer

Wann: Mittwoch, 15. Februar 2023, 17 bis 19 Uhr

Wo: Handwerkskammer, Holstenwall 12