KurzmeldungenINFO-Ticker

+++ Härtefallhilfen Energie: Daten erbeten +++ Meinung gefragt zur Bildungszeit +++ Betriebsbefragung zur Krisensituation +++ Qualifizierung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern +++ kostenfreie Coachings für Firmenteams +++ digitale Lösungen für Materialengpässe am Bau +++ Urteil zum Urlaubsanspruch +++

Härtefallhilfen: Die Härtefallhilfen zu den gestiegenen Energiepreisen in Hamburg werden auf Grundlage einer in Kürze erwarteten Verwaltungsvereinbarung des Bundes ausgestaltet. Um ein praxisnahes Förderinstrument entwickeln zu können, erbittet die zuständige Wirtschaftsbehörde von weiteren Betrieben, die von starken Energiepreissteigerungen betroffen sind, folgende Kennzahlen (möglichst jeweils Bruttopreise: Kilowattstunden-Verbrauch auf Monats- oder Jahresbasis (Gas und/oder Strom) – Preise 2021 oder 1. Halbjahr 2022 (je Energieträger, gemittelt oder auf Halbjahresbasis) – Preise 2. Halbjahr 2022 – Preiserhöhung im Jahr 2023 (gegebenenfalls Vorschau 1. Halbjahr 2023). Betriebe kontaktieren hierzu Andreas Rönnau unter Tel.: 040 35905-326 oder E-Mail: andreas.roennau@hwk-hamburg.de.

Bildungszeit: Beschäftigte in Deutschland sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) künftig für Weiterbildung eine bezahlte Bildungszeit nutzen können (mehr erfahren). Sinnvoll angesichts des Fachkräftemangels? Oder nur eine neue Belastung für Betriebe? Im NordHandwerk-Leserdialog ist Ihre Meinung gefragt. Schicken Sie bis zum 14. Februar 2023 eine E-Mail an redaktion@nord-handwerk.de. Die Antworten lesen Sie in der März-Ausgabe Ihres Kammermagazins.

Krisenumfrage: Hohe Energiekosten, Lieferengpässe und eine hohe Inflation der Verbraucherpreise belasten Handwerksbetriebe auch weiterhin. Um einen aktuellen Überblick zu gewinnen, führt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) noch bis zum 26. Februar 2023 eine Befragung zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Krisensituation durch, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Handwerkskammer ruft zur Teilnahme unter diesem Link auf. Mit ihren Angaben liefern Betriebe wichtige Erkenntnisse für die Interessenvertretung auf Bundes- und Länderebene. Resultate der bisherigen Umfragen können auf der ZDH-Website abgerufen werden (Link).

Qualifizierung: In Zeiten des Fachkräftemangels und des technologischen Wandels gewinnt die Qualifizierung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Betriebe immer mehr an Bedeutung. Auf einer kostenfreien Veranstaltung für Handwerksunternehmer*innen und Innungen stellt die Agentur für Arbeit dafür verschiedene Beratungsformate und Förderungen vor. Anmeldung unter diesem Link. Wann: Dienstag, 21. Februar 2023, 14 bis 16 Uhr. Wo: Agentur für Arbeit Hamburg, MeerBiz, Kurt-Schumacher-Allee 16.

Teamcoaching: Das Hamburger Coachingprogramm richtet sich mit kostenfreien Teamcoachings an kleine und mittelständische Unternehmen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und wirtschaftliche Folgen des Krieges in der Ukraine verzeichnen und deren Arbeitsfähigkeit dadurch belastet ist. Maßnahmen zur Teamentwicklung können helfen, diese auszugleichen. Das Programm der Stadt Hamburg, das von der Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung umgesetzt wird, unterstützt in einem weiteren Modul auch Arbeitnehmer*innen und Soloselbstständige mit Einzelcoachings, um krisenbedingte Herausforderungen zu bewältigen. Mehr erfahren und Teilnahme beantragen.

Materialmangel: Seit vergangenem Jahr haben viele Branchen mit Materialmangel zu kämpfen. Nicht zuletzt das Bau- und Ausbauhandwerk leidet unter Lieferengpässen, was dazu führen kann, dass Termine und Kalkulationen nicht eingehalten werden können oder Aufträge storniert werden müssen. Wie digitale Tools hier helfen können, zeigt eine kostenfreie Online-Veranstaltung des Mittelstand-Digital-Zentrums Hamburg, inklusive Praxisbericht eines Handwerkers. Details und Anmeldung hier. Wann: Donnerstag, 23. Februar 2023, 16 bis 17 Uhr.

Urlaubsanspruch: Arbeitgeber müssen die Beschäftigten auf den möglichen Verfall ihres Urlaubs hinweisen. Wenn der Hinweis ausbleibt, bleibt der Anspruch bestehen. Das gilt im Prinzip auch bei Langzeiterkrankten, wie der Europäische Gerichtshof jüngst in einem Urteil festgestellt hat – doch es gibt Grenzen. Rechtsanwalt Markus Pander erläutert im NordHandwerk, wo diese liegen. Beitrag lesen.