Existenzbedrohende Kostensteigerungen bei Strom und Gas
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EnergiekriseRückwirkende Hilfen im Härtefall

Vom 3. April an können Betriebe mit exorbitant gestiegenen Energiekosten rückwirkend einen Zuschuss beantragen. Eine kostenfreie Online-Veranstaltung informiert. Wann: Dienstag, 28. März 2023, 12.30 bis 13.30 Uhr.

Die Dezember-Soforthilfe hat erste Entlastung gebracht, Strom- und Gaspreisbremse sind mittlerweile ebenfalls in der Umsetzung. Doch für besonders energieintensive Betriebe und Gewerke wie das Textilreinigungs- und das Bäckerhandwerk reichen diese staatlichen Hilfen nicht aus, um die Kostensteigerungen abzufedern. Etwa ein Fünftel der Handwerksbetriebe berichtet in der jüngsten Krisenbefragung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von Liquiditätsengpässen infolge gestiegener Energiekosten (mehr erfahren: Links zum Thema)

Lange von der Handwerkskammer gefordert, lange schon von der Politik angekündigt soll es ab April deshalb in Hamburg eine rückwirkende Energie-Härtefallhilfe geben. Für die bereits im vergangenen Sommer stark gestiegenen Gas- und Strompreise wird betroffenen Betrieben auf Antrag rückwirkend ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Voraussetzung ist eine Verdreifachung der Kosten im Zeitraum von Juni bis November 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Soloselbstständige sind nicht antragsberechtigt. Der Bund stellt den Ländern hierfür insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation und die Hamburgische Investitions- und Förderbank informieren im Rahmen der Veranstaltung über das Hilfsprogramm, die Zugangsvoraussetzungen, die Förderhöhe und die Antragstellung.

Die Anmeldung kann online erfolgen (Link: siehe Kasten).



Niels Weidner
Betriebsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 040 35905-258
niels.weidner@hwk-hamburg.de



Alles auf einen Blick

Was: Info-Veranstaltung zur Hamburger Energie-Härtefallhilfe

Wann: Dienstag, 28. März 2023, 12.30 bis 13.30 Uhr

Wo: online