Holzzaun
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Recht und SteuernDie Grundsteuer-Frist läuft

Spätestens bis 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer*innen in Hamburg die Feststellungserklärung zur neuen hamburgischen Grundsteuer abgeben. Mitgliedsbetriebe oder Handwerker*innen mit Grundeigentum in Hamburg können offene Fragen zur Grundsteuer auf Gewerbeimmobilien und die Eintragung im Online-Portal „Mein Elster" bei einer kostenfreien Online-Veranstaltung klären. Wann: Dienstag, 30. August 2022, 18 bis 19.30 Uhr.

Kann ich schon vor 2025 einen Anhaltswert bekommen, wie hoch die künftige Grundsteuer voraussichtlich ausfallen wird? Was ist zu beachten, wenn ein Gebäude gewerblich genutzt wird, das bisher Wohnzwecken diente? Was muss ich im Erbfall beachten, wenn neue Eigentumsverhältnisse auftreten? Fragen wie diese beantworten Vertreter der Finanzbehörde. Angesprochen sind Betriebe und Handwerker*innen, die bereits ihre Daten eingegeben haben oder es versucht haben. Sie werden gebeten ihre Fragen vorab an die E-Mail grundsteuer@hwk-hamburg.de zu senden.

Die Frist zur Einreichung der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" läuft seit Anfang Juli. Sie soll möglichst elektronisch über das Portal „Mein Elster" erfolgen.  Ist das nicht möglich, kann die Erklärung auch als PDF oder in Papierform eingereicht werden (Link siehe unten). Die Papiervordrucke werden auf Anfrage in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter ausgegeben.

Die Finanzverwaltung setzt die Grundsteuerreform in Hamburg mit einem vergleichsweise einfachen flächenbezogenen Modell um. Neben der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse) sind Angaben zu den Eigentümer*innen mit ihren jeweiligen Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Flächen der auf dem Grundstück stehenden Gebäude zu machen. Hierfür sind ausführliche Ausfüllanleitungen zu den Erklärungsvordrucken verfügbar (Link siehe unten).

Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Es wird der alte durch einen neuen Maßstab ersetzt mit dem Ziel, die Ausgewogenheit zu verbessern. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 erhoben werden.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online erfolgen (Link siehe unten). Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang die Präsentationen per E-Mail zugesandt.

Weitere Informationen:
 Anmeldung zur Online-Veranstaltung „Grundsteuer auf Gewerbeimmobilien"
 Website zur neuen hamburgischen Grundsteuer (mit PDF-Vordrucken und Anleitungen)
 Online-Portal „Mein Elster" zur elektronischen Einreichung der Erklärung