Energieeffizienz
Rokahr/Elbcampus

Gebäude: neuer Fokus für Energieeffizienz-Förderung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung. Die Fördersätze werden angesichts knapper Kassen kurzfristig um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt. Der oder die Einzelne bekommt weniger Förderung, aber mehr Menschen profitieren. Die Förderkürzungen für Komplettsanierungen gelten seit dem 28. Juli 2022. Am 15. August treten Kürzungen für einzelne Sanierungsmaßnahmen in Kraft.

Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung um das 4,5-fache höher als im Neubau, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zur Begründung. 12 bis 13 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. Nur 1 bis 2 Milliarden Euro fließen noch in die Förderung von Neubauten. Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung sowie die Zuspitzung der Klimakrise. Beides erhöhe die Dringlichkeit, fossile Technologien zügig zu ersetzen und den Fokus auf Energieeffizienz zu legen, so Habeck.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-/Effizienz­gebäude-Stufe 100.
  • Der Bonus zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.
  • Einzel­maßnahmen werden nicht mehr durch die staatliche Förderbank KfW gefördert. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Zuschuss­förderung für Einzel­maßnahmen dort bleibt bestehen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen entfällt. Neu eingeführt wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel in Höhe von zehn Prozent, der zusätzlich zum regulären Fördersatz gezahlt wird. Voraussetzung: Gasheizungen müssen dafür ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen. Eine Ausnahme gibt es für Gasetagenheizungen.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.

Bei den Einzelmaßnahmen liegen die neuen Fördersätze zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen (bislang: 50 Prozent). Der Austausch alter Fenster wird noch mit maximal 12.000 Euro statt bisher rund 15.000 Euro gefördert. Bis einschließlich 14. August 2022 können Anträge für einzelne Sanierungsmaßnahmen beim Bafa noch zu den alten Bedingungen gestellt werden.

Kostenlosen Rat rund um das energieeffiziente Bauen und die staatliche Förderung bieten die Hamburger Energielotsen unter Tel.: 24832252 und per E-Mail: energielotsen@hwk-hamburg.de. Die Energielotsen sind Hamburgs unabhängige Energieberatung im Auftrag der Umweltbehörde.

Weitere Informationen:
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Reform der Gebäudeförderung (Bundeswirtschaftsministerium)
Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW (neu)
 Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung beantragen beim Bafa
 Beratungsangebot der Hamburger Energielotsen