Erdgas
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EnergieWo Energieeinsparung Pflicht wird

Bereits vom 1. September 2022 an gelten die ersten Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Energieeinsparung in der kommenden Heizperiode beschlossen hat. Der jährliche Gasverbrauch soll damit bundesweit um zwei Prozent gesenkt werden, auch Stromeinsparungen sind ein Ziel. Die Vorgaben betreffen unmittelbar auch Handwerksbetriebe.

Für Arbeitsräume in Betriebsstätten legt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen nun folgende abgesenkte Mindesttemperaturwerte fest. Achtung: Anders als in öffentlichen Gebäuden gelten in Betrieben keine Höchsttemperaturvorgaben – es besteht also bis auf Weiteres keine Rechtspflicht, die Heizung zu drosseln. Der Gesetzgeber ermöglicht es den Arbeitgebern hiermit allerdings.

  • bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit: 19 Grad Celsius (bisher 20 Grad)
  • bei körperlich leichter Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 Grad (bisher 19 Grad)
  • bei mittelschwerer und überwiegend sitzender Tätigkeit: 18 Grad (bisher 19 Grad)
  • bei mittelschwerer Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 Grad (bisher: 17 Grad)
  • bei körperlich schwerer Tätigkeit gelten unverändert 12 Grad als Minimum.

Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen. Dies trage dazu bei, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern, heißt es zur Begründung beim Bundeswirtschaftsministerium. Ladentüren und Eingangssysteme in Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet bleiben. Leuchtwerbung muss zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetags ausgeschaltet werden. Die Verordnung gilt bis zum 28. Februar 2023.

Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. Oktober 2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Hier muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verordnung sieht folgende Pflichten vor, die auch für Handwerksbetriebe relevant sein können:

  • Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung: Alle Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung
  • Eigentümer*innen großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde. Dies gilt unter anderem für Firmen ab 1.000 Quadratmeter. Laut Bundeswirtschaftsministerium lasse sich mit der Maßnahme je nach Gebäude der Gasverbrauch um circa 8 Kilowattstunden pro Quadratmeter absenken.

Umfrage zeigt hohe Gasabhängigkeit
Eine aktuelle Befragung der Handwerkskammer zur Gasversorgung, an der sich 649 Betriebe beteiligten, zeigt die hohe Bedeutung des Energieträgers im Hamburger Handwerk. 67 Prozent der befragten Betriebe heizen ihre Räume überwiegend mit Gas.

14 Prozent benötigen Gas darüber hinaus, um spezielle technische Anlagen wie Schweißgeräte, Öfen, Wäschetrockner, Lackierkabinen oder Schmelztiegel zu betreiben. In zwei Drittel der Fälle wird eine Umstellung auf einen anderen Energieträger oder der Abschied vom Gas durch einen Austausch der Anlage als unmöglich angesehen. 16 Prozent sehen die Möglichkeit dazu. Die Umstellung beziehungsweise der Austausch könnte dabei zumeist innerhalb eines Jahres bewerkstelligt werden. Unsicherheit bekunden in dieser Frage 18 Prozent. 

Hier kann eine kostenfreie Erstberatung durch ZEWUmobil, das Umweltprojekt der Handwerkskammer, helfen, Klarheit zu gewinnen. Kontakt unter Tel.: 35905-505 und E-Mail: zewumobil@hwk-hamburg.de. Eine andere Möglichkeit bietet der Leitfaden „Energieeffizienz im Handwerk" der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz. Für diverse Gewerke werden darin die Hauptverbraucher von Energie identifiziert und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt (Link siehe unten). Im Oktober und November bietet die Mittelstandsinitiative zudem eine Energieeffizienz-Reihe mit Online-Seminaren an, die sich jeweils an Betriebe spezifischer Gewerke richten. Das HandwerksINFO informiert in einer der nächsten Ausgaben ausführlich dazu.

Weitere Informationen:
Bundeskabinett billigt Energieeinsparverordnungen (Bundeswirtschaftsministerium)
 Tipps für kurzfristig umsetzbare Energieeinsparungen (HandwerksINFO)
Leitfaden „Energieeffizienz im Handwerk"
 Info-Webseite „Handwerk in Krisenzeiten" (Handwerkskammer Hamburg)
 Beratungsangebot von ZEWUmobil