Google-Startseite auf einem Tablet. Im Hintergrund ein Smartphone und eine Kaffeetasse.
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RechtGoogle Fonts: Warnung vor Forderungsschreiben

Bereits diverse Handwerksbetriebe sehen sich mit Schadensersatzforderungen von Privatpersonen in Höhe von 100 Euro konfrontiert. Diese hatten zuvor die Homepages der Betriebe besucht. Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil Schriftarten aus dem Google-Fonts-Verzeichnis in nicht datenschutzkonformer Weise nachgeladen werden. So können Betriebe sich schützen.

Das Verzeichnis stellt über 1.000 kostenlose Schriftarten (Fonts) für Webseiten zur Verfügung. Ruft ein Besucher eine Webseite mit Google Fonts auf, wird die Schrift automatisch heruntergeladen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Text richtig dargestellt wird, auch wenn die genutzte Schriftart nicht auf dem jeweiligen Endgerät vorinstalliert ist.

Bei diesem Vorgang wird automatisch und ohne vorherige Einwilligung des Besuchers eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.

Betriebsinhaber, die Google Fonts in ihren Internetauftritten verwenden, sollten prüfen, ob die Schriftart in der oben beschriebenen Weise nachgeladen wird. Ist dies der Fall, besteht Handlungsbedarf. Es wird empfohlen, die Schrift stattdessen lokal durch den jeweiligen Webseiten-Dienstleister einbetten zu lassen. Sogenannte Google-Fonts-Checker im Internet überprüfen kostenlos, ob eine Webseite Schriften von Google nachlädt oder nicht.

Weitere Informationen:
 rechtliche Hinweise zur Google-Fonts-Nutzung (Handwerkskammer Hamburg)
 kostenloser Google-Fonts-Checker
 Rechtsberatung der Handwerkskammer Hamburg