Elektroauto
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FuhrparkE-Auto-Förderung: jetzt noch zu alten Konditionen

Die Bundesregierung plant, den Umweltbonus zur Förderung von Elektrofahrzeugen zum 1. Januar 2023 zu reduzieren, für Hybridfahrzeuge wird die Förderung komplett entfallen. Handwerksbetriebe, die Elektro-Autos oder -Transporter beschaffen wollen, sollten nun kurzfristig aktiv werden. Die Handwerkskammer berät.

Eine zeitnahe Kaufentscheidung ist ratsam, da der Umweltbonus erst beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Auf Grund der teilweise sehr langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge ist es momentan nicht sicher, ob eine Lieferung noch in diesem Jahr erfolgt.

Zudem ist geplant, die Förderung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab September 2023 komplett einzustellen. Hier setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks momentan dafür ein, dass für kleine und mittlere Betriebe der Umweltbonus auch weiterhin zur Verfügung steht.
Die wichtigsten Änderungen beim Umweltbonus zum 1. Januar 2023:

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Bonus von 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
  • für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung
  • ab 1. September 2023 nur noch Förderung von Privatpersonen

Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Jan Rokahr Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz", Kontakt: Tel.: 35905-487, E-Mail: jan.rokahr@elbcampus.de. Die Initiative bietet direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.

Weitere Informationen:
 Umweltbonus für E-Autos ab Januar 2023 (Bundeswirtschaftsministerium)
 Antragstellung: Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
 Beratungsangebot der Mittelstandinitiative Energiewende und Klimaschutz
 NordHandwerk-Blickpunkt „Erfolgreich umsteigen"