Gaszähler mit Münzstapeln im Vordergrund
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EnergiekriseEnergiehilfen in Vorbereitung

Das dritte Entlastungspaket des Bundes soll auch Handwerksbetrieben zugutekommen – die Umsetzung ist in vielem noch unklar. Dabei muss es jetzt schnell gehen.

Abgemildert werden sollen mit den Maßnahmen die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs, speziell die stark steigenden Strom- und Gaspreise. Als wichtiges, kurzfristig zu realisierendes Vorhaben hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Erweiterung des Programms zur Energiekostendämpfung angekündigt. Die Zuschüsse des Programms kamen bisher allein der Industrie und dort Branchen zugute, die in den EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen benannt sind. Jetzt sollen sie für alle energieintensiven Unternehmen zu beantragen sein, also auch aus Handwerk und Dienstleistungswirtschaft. Je stärker die Betroffenheit durch die Energiekostenexplosion ist, desto höher der Zuschuss – wobei nicht alle Kostensteigerungen vom Staat ausgeglichen werden. Die Zuschüsse sollen wenn möglich sogar rückwirkend ab September zu beantragen sein, das Programm mindestens bis April 2024 verlängert werden (mehr siehe Link unten). Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienzmaßnahmen unterstützt werden. 

Die Strompreisbremse, finanziert über die Abschöpfung der „Zufallsgewinne“ von Energiekonzernen, soll nicht nur Privathaushalte, sondern auch kleine und mittlere Betriebe mit Versorgertarif im sogenannten Standardlastprofil entlasten. Laut einer von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) publik gemachten Musterrechnung soll die Bremse bei 30 Cent pro Kilowattstunde greifen und für 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs gelten.

Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 sollen sich dann ebenfalls entsprechend um ein Jahr verschieben.

Weitere Punkte im Entlastungspaket sind der Abbau der kalten Progression, also des Steuernachteils, der sich bei Einkommenserhöhungen zum Inflationsausgleich ergeben kann, sowie die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2022. Für eine Beantragung ist weiterhin ausreichend, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Verzichtet wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.

Hamburg will zudem mit ergänzenden Maßnahmen der Stadt unter anderem bei Betrieben „Härten abfedern", so Finanzsenator Andreas Dressel, und dafür kurzfristig einen Notfallfonds Energiekrise einrichten. Das Startkapital soll 125 Millionen Euro betragen. Als Hilfsinstrumente, die sich in der Corona-Krise bewährt haben, sind unter anderem Mietpreisstundungen der öffentlichen Immobilienunternehmen bei entsprechend begründeten Anträgen vorgesehen.

Zur Eile bei der Umsetzung mahnt Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann: „Bund und Länder müssen sich jetzt bitte rasend schnell auf ein einvernehmliches Vorgehen einigen. Denn in Handwerk und Mittelstand wachsen Unmut und Angst mit jedem Tag, an dem Deutschland darauf wartet. Und ein solches positives Signal ist dringend und kurzfristig nötig, um den Betrieben eine Perspektive für die nächsten Wochen und Monate zu geben.“

Im Rahmen des virtuellen Mittagstreffs „Handwerk digital 45" bietet die Handwerkskammer am Mittwoch, 5. Oktober 2022, 12 Uhr, Gelegenheit zum Austausch über die aktuelle Lage und die politischen Aktivitäten der Handwerksorganisation (siehe gesonderte Ankündigung in diesem HandwerksINFO). Beachten Sie auch die Trendumfrage hier in der rechten Spalte beziehungsweise im Anschluss an den Artikel. Stimmen Sie ab, wobei Ihnen die Tendenz sogleich angezeigt wird.

Eine neu eingerichtete Webseite im Internetangebot der Handwerkskammer informiert über Unterstützungsangebote für Betriebe in der Energiekrise (Link siehe unten).

Weitere Informationen:
Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms (Bundeswirtschaftsministerium)
 Ankündigung des Hamburger Notfallfonds Energiekrise (Finanzbehörde)
 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld (Bundesarbeitsministerium)
 Statement von Präsident Hjalmar Stemmann (Twitter)
Unterstützung und Pflichten für Betriebe in der Energiekrise (Handwerkskammer)



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Claus Rosenau (Redaktion)
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