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VergabeNachhaltigkeit bei Holz - diese Nachweise braucht es

Verbauen Tischlereien und Zimmereien im Rahmen von öffentlichen Aufträgen oder Bauprojekten Holz, gibt es bei Förderung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) konkrete Vorgaben für die Nachhaltigkeit. Eine kostenfreie Online-Veranstaltung erklärt die Regeln. Wann: Dienstag, 25. Oktober 2022, 16 bis 17.30 Uhr.

Nachhaltigkeit ist ein Begriff, der in der Forstwirtschaft geprägt wurde. In der konkreten Umsetzung wirft er viele Fragen auf – so auch im Holzhandel und bei der Verarbeitung von Holz. Klare Anforderungen, was den Herkunftsnachweis für Holz betrifft, haben indes die IFB Hamburg und die Vergabestellen öffentlicher Aufträge. Das Formular für die geforderten Angaben findet sich auf der IFB-Website (Link siehe unten).

Referenten, unter anderem von der Umweltbehörde und dem Bundesverband Tischler Schreiner, erläutern, was sich hinter PEFC- und FCS-zertifiziertem Holz verbirgt. Welche Nachweise sind zu erbringen, um dieses zertifizierte Holz im Einklang mit den Richtlinien verbauen und abrechnen zu können? Wer stellt die Nachweise aus?

Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online erfolgen (Link siehe unten).  Für Fragen steht Andreas Rönnau zur Verfügung, Tel.: 35905-326, E-Mail: andreas.roennau@hwk-hamburg.de.

Weitere Informationen:
Anmeldung zur Online-Veranstaltung „Herkunftsnachweis Holz – Pflicht bei Fördermitteln"
  IFB-Formular zur Verwendung von Holzprodukten (Anlage zum Förderantrag)
 NordHandwerk-Bericht über die gemeinnützige Initiative „Holz von Hier"
 Beratung zu Aufträgen von Behörden und öffentlichen Auftraggebern