Thermostat und Steckdose liegen auf Euro-Scheinen.
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EnergiekriseSo sollen die Bremsen wirken

Die Gas-Abschlagszahlung für Dezember soll der Staat übernehmen. Auch die Pläne für die Strom- und Gaspreisbremse konkretisieren sich.

Die bisher bekannten Empfehlungen der Gaspreiskommission zur Dämpfung der stark steigenden Gaspreise sehen zwei Stufen vor. In einer ersten Stufe zur Entlastung von privaten Haushalten und kleinen und mittleren Betriebe soll eine Einmalzahlung für Dezember 2022 erfolgen. Das gilt für Verbraucher*innen mit Versorgertarif, dem sogenannten Standardlast-Profil, oder Registrierender Leistungsmessung (RLM) bis zu einem Verbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Basis wäre der Monatsverbrauch an Gas und Fernwärme, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Ab März 2023 soll die zweite Stufe der mit 96 Milliarden Euro veranschlagten Staatshilfe greifen. Vorgesehen ist eine Gas- und Wärmepreisbremse, die mindestens bis April 2024 aktiviert sein soll. Diese besteht darin, dass für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge ein staatlich garantierter Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt, und zwar für 80 Prozent des Verbrauchs laut Abschlagszahlung aus dem September dieses Jahres. Ihren Abschlussbericht will die Gaspreiskommission am 31. Oktober 2022 präsentieren.

Spätestens dann ist die Bundesregierung am Zug, die Vorschläge umzusetzen. In seiner Regierungserklärung von Donnerstag dieser Woche hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, dass die Gaspreisbremse mit einem vergünstigten Basiskontingent „spätestens im März nächsten Jahres" komme. Angesichts zu 95 Prozent gefüllter Gasspeicher in Deutschland sagte Scholz: „Gemeinsam kommen wir wohl durch diesen Winter."

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks macht sich für energieintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Textilreinigungen für eine „Härtefallbrücke" stark. Für diese Betriebe sollten die Abschlagzahlungen von Januar 2023 bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse monatlich in Höhe von 50 Prozent rabattiert werden, so der Vorschlag an Politik und Gaspreiskommission.

Beim Strom arbeitet die Regierung „mit Hochdruck" an der nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Über die deutsche Strompreisbremse soll privaten wie gewerblichen Verbraucher*innen wie beim Gas ein Basiskontingent zu vergünstigtem Preis zur Verfügung gestellt werden. Für den übrigen Verbrauch fällt der normale Strompreis an, um einen Sparanreiz zu erhalten. Ein Jahresverbrauch aus der Vergangenheit soll den Maßstab liefern. Finanziert werden soll die Maßnahme laut EU-Verordnung durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne am Strommarkt. Nach Informationen des Handelsblatts stehen Strom- und Gaspreisbremse am 18. November auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.

Nach wie vor unerlässlich bleibt es aber für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Handwerk in jedem Fall weiterhin, den Strom- und Gasverbrauch soweit als möglich zu senken. Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz zeigt in Kooperation mit verschiedenen Handwerkskammern in kostenfreien Online-Seminaren gewerkebezogen Einsparpotenziale und Ansatzpunkte für energetische Verbesserungen auf (Termine und Anmeldung: siehe „Links zum Thema").