Gasflamme
iStockphoto | George Clerk

EnergiekriseWinterlücke geschlossen

Die Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse erfolgt bereits für Januar und Februar 2023. Damit schließt die Regierung die „Winterlücke“ bei den Energiehilfen.

Die Entlastungsbeiträge für die ersten beiden Monate des Jahres werden rückwirkend im März 2023 angerechnet. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen und damit Kritik aus dem Handwerk an der zunächst vorgesehenen Regelung berücksichtigt. Der Bundestag muss über die entsprechenden Gesetzentwürfe noch beraten und entscheiden.

Regulär gelten nach dem Kabinettsbeschluss sowohl die Gaspreisbremse, die sich auch auf Fernwärme erstreckt, und die Strompreisbremse vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Beide Instrumente schützen Menschen und kleine und mittlere Unternehmen vor sehr starken Anstiegen bei den Energiepreisen. Nicht berücksichtigt sind aber beispielsweise Heizöl und Holzpellets.

Die Gaspreisbremse besteht darin, den Gaspreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1.500 Megawattstunden im Jahr auf zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde zu begrenzen, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Bei Fernwärme greift die Bremse bereits bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wer derzeit mehr zahlt, für den werden sich die Abschläge verringern.

Der Strompreis für private Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Betriebe (mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr) wird durch die Preisbremse 40 Cent brutto pro Kilowattstunde nicht übersteigen, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Verbräuche oberhalb dieses Kontingents gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis. Energie zu sparen macht sich damit weiterhin bezahlt.

Energieintensiven Handwerksbetrieben kommt eine abgesenkte Jahresverbrauchsschwelle zugute: Alle Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, zahlen laut Gesetzentwurf nur einen garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung soll für 70 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs gelten. Ursprünglich waren hier als Verbrauchsschwelle 100.000 Kilowattstunden vorgesehen.

Immer noch unklar ist, wie die angekündigten Härtefallhilfen ausgestaltet werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks mahnt zügige Festlegungen beim nächsten Bund-Länder-Treffen der Länderregierungschefinnen- und -chefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz an, damit energieintensive Betriebe die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Start der Gas- und Strompreisbremse überbrücken können. Wie sich die Situation derzeit im Bäckerhandwerk darstellt, berichtet das NordHandwerk in der neuesten Ausgabe (Link: siehe Kasten).

Im laufenden Monat entlastet die Dezember-Soforthilfe Haushalte und Betriebe, die über Standardlastprofile oder eine registrierende Leistungsmessung (RLM – hier gibt es Ausnahmen) abgerechnet werden und die weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Ihnen wird die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme für den aktuellen Monat erlassen. Die Entlastung wird auf Basis eines Zwölftels des Jahresverbrauchs (Berechnungsgrundlage: September 2022) sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet (Link zu Details: siehe Kasten).

Eine extra eingerichtete Webseite im Internetangebot der Handwerkskammer informiert über die Unterstützungsangebote für Betriebe in der Energiekrise (Link: siehe Kasten).