Man standing by car and holding electric charger
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MobilitätEndspurt zu E-Auto und Ladesäule

Wer mit seinem Betrieb den Einstieg in die Elektromobilität plant, sollte sich beeilen. Noch bis zum Jahresende fördert das Bundesverkehrsministerium die Installation von Ladepunkten. Zudem wird die Kaufprämie für reine Elektrofahrzeuge zum Jahreswechsel gesenkt und für Plugin-Hybride komplett gestrichen. Die Handwerkskammer berät.

Mit bis zu 900 Euro unterstützt ein Förderprogramm neue nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Unternehmen auf dem Betriebshof oder auf Mitarbeiterparkplätzen. Nach Angaben der staatlichen KfW-Förderbank, die das Programm betreut, stehen noch Mittel zur Verfügung, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit.

Mit dem Zuschuss werden Erwerb und Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen von betriebseigenen E-Fahrzeugen und/oder E-Fahrzeugen der Beschäftigten gefördert. Auch Soloselbstständige können die Förderung beantragen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt und 45.000 Euro je Standort.

Damit Anspruch auf Förderung besteht, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden.

Informationen zum Antragsverfahren sowie die Möglichkeit zur Antragstellung, die voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2022 besteht, finden sich auf der Website der Förderbank (Links: siehe Kasten). Für Fragen zum Förderprogramm gibt es zudem eine kostenfreie Servicenummer, Tel.: 0800 539-9008.

Veränderungen gibt es beim Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Die vom Staat und Herstellern aufgebrachte Kaufprämie für Plugin-Hybrid-Fahrzeuge – bislang bis zu 6.750 Euro – entfällt zum Jahreswechsel ganz. Käufer*innen eines reinen E-Autos mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten 2023 nur noch einen Umweltbonus in Höhe von 6.750 Euro (aktuell 9.000 Euro). Bei einem Netto-Listenpreis von bis zu 65.000 Euro schrumpft die Prämie von 7.500 auf dann 4.500 Euro – solange die Fördermittel reichen. Die Antragstellung für den Umweltbonus erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link: siehe Kasten). Der Haken, um noch in den Genuss der alten Konditionen zu kommen, besteht in den derzeit langen Lieferzeiten: Das neue Elektroauto muss bis zum 31. Dezember 2022 angemeldet werden.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen begrenzt. So sieht es die neue Förderrichtlinie vor, die nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in der kommenden Woche in Kraft tritt. Auch mit diesem Zeithorizont lohnt es sich, in nächster Zukunft eine Kaufentscheidung zu treffen.

Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Jan Rokahr Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" (Kontakt: siehe Kasten).