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Recht und SteuernWas sich zum Jahreswechsel ändert

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ebenso wie die Einkommensgrenze bei Midi-Jobs; deutlich verbessert wird die Homeoffice-Pauschale: Der Jahreswechsel bringt wichtige gesetzliche Änderungen, die sich finanziell auswirken.

Um eine steuerliche Mehrbelastung durch die hohe Inflationsrate zu vermeiden, wird zum 1. Januar 2023 der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, um 561 Euro auf dann 10.908 Euro angehoben.

Außerdem werden gemäß Inflationsausgleichsgesetz Familien entlastet. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird rückwirkend für 2022 sowie für die Jahre 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat angehoben.

Die Homeoffice-Pauschale ist ab dem kommenden Jahr entfristet und verbessert. Damit können Steuerpflichtige dann 200 statt bisher 120 Homeoffice-Tage mit fünf Euro pro Tag in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein Arbeitszimmer ist dafür keine Voraussetzung mehr.

Auch der neue Entgeltrahmen für Midijobs zielt auf eine Entlastung der Arbeitnehmer*innen vor dem Hintergrund von Inflation und hohen Energiekosten. Ab Januar 2023 liegt die Verdienstgrenze für Midijobs bei 2.000 Euro. Damit zahlen dann auch Beschäftigte mit einem Entgelt zwischen 1.600 und 2.000 Euro geringere Sozialversicherungsbeiträge. Die Midijobs beginnen ab einem Verdienst von mehr als 520 Euro monatlich.

Ab Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber Pflicht. Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten dann nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmer müssen sich dann nur noch im Rahmen ihrer vereinbarten Meldepflichten bei ihrem Arbeitgeber krankmelden, aber selbst keinen gelben Schein mehr zur Post bringen.

Weitere Neuerungen und Tipps zum Jahreswechsel von Gewerbesteuervorauszahlungen bis Nachweisgesetz finden sich im Titelthema der NordHandwerk-Ausgabe Dezember/Januar (Link: siehe Kasten). Auch die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden wird dort erläutert.

Über wichtige Änderungen zum Jahreswechsel in der Sozialversicherung und bei der Lohnsteuer informiert die Krankenkasse IKK classic in einem kostenfreien Online-Seminar. Thema sind unter anderem Mini- und Midijobs, die Reform des Statusfeststellungsverfahrens und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Anhand praxisnaher Beispiele zeigen die Referentinnen und Referenten, wie Betriebe die neuen Vorgaben am besten umsetzen (Link zur Anmeldung: siehe Kasten). Wann: Donnerstag, 12. Januar 2023, 11 bis 12.30 Uhr.

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