Stromtrasse
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EnergiekriseHärtefallhilfe konkretisiert sich

Die Politik hat Pflöcke in Sachen Härtefallhilfen für Betriebe eingeschlagen, die besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. In Bezug auf die Dezemberhilfe besteht kurzfristig Handlungsbedarf bei gasverbrauchenden Betrieben, die die registrierende Lastgangmessung (RLM) nutzen.

Betriebe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden mit dieser Art der Verbrauchsmessung müssen ihren Gaslieferanten bis Ende Dezember 2022 eine Mitteilung in Textform zukommen lassen, dass sie die Voraussetzungen zur Einmalentlastung im Dezember nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erfüllen. Dafür dürfen sie das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen.

Für Gaskunden mit Standardlastprofil besteht dieses Mitteilungserfordernis nicht.  Antworten auf häufige Fragen zur Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Fernwärmekundinnen und -kunden gibt das Bundeswirtschaftsministerium. Das entsprechende PDF-Dokument steht zum Download zur Verfügung (Link: siehe Kasten).

Die Härtefallregelung für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Soforthilfe im Dezember und der Strom- und Gaspreisbremse 2023/2024 des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind, wird von den Ländern ausgestaltet. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Das haben die Länderregierungschefinnen und -chefs und Bundeskanzler Olaf Scholz bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart.

Die Eckpunkte der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz von Ende November sehen vor, dass betroffene Betriebe zur Unterstützung einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung für Strom und/oder Gas (zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe) beantragen können. Dieser soll pauschal Härten abfedern, die sich über mehrere Monate ergeben haben. Voraussetzung wäre demnach, dass sich die Gas- beziehungsweise Strompreise für das jeweilige Unternehmen im Zeitraum von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens vervierfacht haben.

Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse, mit denen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen von hohen Energiekosten in Teilen entlastet werden, sind nun vom Bundestag beschlossen und damit Gesetz. Das HandwerksINFO hat die Regelungen bereits vorgestellt (Link: siehe Kasten).

Wann und in welchem Umfang Betriebe von den Energiepreisbremsen profitieren und was es zu beachten gilt, hängt unter anderem von der jeweiligen Verbrauchshöhe bei Gas und Strom ab. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade informiert mit einer kostenfreien Online-Veranstaltung über die Regelungen. Hamburger Betriebe sind eingeladen teilzunehmen. Die Anmeldung kann online erfolgen (Link: siehe Kasten). Wann: Donnerstag, 12. Januar 2023, 10 bis 11 Uhr.

Die Handwerkskammer Hamburg informiert auf einer Webseite über die Unterstützungsangebote für Betriebe und über aktuelle Entwicklungen in der Energiekrise (Link: siehe Kasten).