Bäcker holt Brot aus dem Backofen.
iStockphoto | Nikola Stojadinovic

EnergiewendeFörderung: Abschied von Öl und Gas in der Produktion

Für Klein- und Kleinstbetriebe gibt es seit Anfang Mai eine erhöhte Förderung für den Umbau ihrer Produktionsanlagen von Gas und Öl hin zu Strom. Bis zu 200.000 Euro sind je Vorhaben förderfähig. Die Handwerkskammer berät.

In die bestehende Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz hat die Bundesregierung ein neues Modul integriert. Damit soll beispielsweise dem Lebensmittelhandwerk ein Ausweg eröffnet werden, um nicht durch gestiegene Preise bei fossilen Energieträgern weiter unter Druck zu geraten.

Die Förderung beläuft sich maximal auf ein Drittel der Kosten. Mindestens müssen 2.000 Euro investiert werden. Gefördert werden Austausch oder Umrüstung von Produktionsanlagen, die bislang mit fossilen Energieträgern und fortan ausschließlich elektrisch betrieben werden. So lässt sich etwa ein Gasofen durch einen Elektroofen austauschen, ebenso Gärbehälter in Brauereien und Waschmaschinen in Textilreinigungen.

Als neue Energieformen kommen Abwärme, Solarenergie und erneuerbare geo-, hydro- und aerothermische Quellen, wie sie bei Wärmepumpen zum Einsatz kommen, in Frage.

Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro.

Maßnahmen, deren Umsetzung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt wird, dürfen bereits nach Antragstellung, also noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden. Ein Kurzvideo zum Förderprogramm erklärt die Antragstellung und Förderbedingungen kurz und knapp (siehe „Links zum Thema"). Zuständige Stelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Bei Fragen zum neuen Förderangebot berät Jan Rokahr von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz, angesiedelt unter dem Dach der Handwerkskammer (Kontakt: siehe Kasten).