mit Wäscheklammer an einer Leine befestigter 20-Euro-Schein
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Recht Transparenzregister: Bußgelder in Sicht

Die nächste Schonfrist für eine verspätete Eintragung ins Transparenzregister läuft ab. Bis zum 30. Juni 2023 müssen auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG) dort vollständig die erforderlichen Daten hinterlegt haben, wollen sie Bußgelder vermeiden.

Die Verpflichtung zur Eintragung in das Transparenzregister ist im sogenannten Geldwäschegesetz festgeschrieben. Dieses hat das Ziel, Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und Steuerflucht zu bekämpfen. Angegeben werden müssen die wirtschaftlich Berechtigten.

Obwohl die Frist zur erstmaligen Registrierung für alle Meldepflichtigen bereits spätestens zum 31. Dezember 2022 abgelaufen ist, wurde bislang auf Bußgelder bei fehlender, falscher oder unvollständiger Eintragung weitgehend verzichtet. Diese können sich auf bis zu 150.000 Euro belaufen.

Die eingeräumten Übergangsfristen laufen jetzt aber nach und nach aus: bereits im März für Aktiengesellschaften (AG), nun für GmbH und UG. Lediglich für offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG) und eingetragene Vereine läuft die sanktionsfreie Übergangsfrist noch bis zum 31. Dezember 2023. 

Einzelunternehmer*innen, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Wirtschaftlich Berechtigte sind bei juristischen Personen oder Personengesellschaften natürliche Personen, die mittelbar (zum Beispiel über zwischengeschaltete juristische Personen) oder unmittelbar mit 25 Prozent oder mehr der Kapital- oder Stimmanteilsrechte das Unternehmen kontrollieren.

Ansonsten handelt es sich um die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Unternehmen steht. Fragen zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten bei verschiedenen Gesellschaftsformen beantwortet das Bundesverwaltungsamt in einem PDF-Dokument, das auf seiner Internetseite verfügbar ist (siehe „Links zum Thema").

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch vorzunehmen (Link: siehe Kasten). Die Eintragung selbst ist kostenlos, es fällt jedoch eine jährliche Führungsgebühr über 20,80 Euro an. Das Unternehmen ist für die Aktualität bei Änderungen der Angaben verantwortlich.

Über die genauen Vorschriften finden Sie Informationen zum Download auf der Website der Handwerkskammer (siehe „Links zum Thema").