eine Krankenkassenkarte auf der Tastatur eines PC
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SozialversicherungMeldeportal sv.net wird abgelöst

An die Stelle von „sv.net" tritt das SV-Meldeportal: Im März 2024 wird das derzeitige Portal für Sozialversicherungsmeldungen, das auch viele Handwerksbetriebe nutzen, endgültig abgeschaltet. Im Oktober 2023 geht die neue Lösung an den Start. Arbeitgeber*innen, die sv.net nutzen, sollten sich dann zeitnah für das neue Portal registrieren. 

Rund 500.000 Arbeitgeber in Deutschland arbeiten derzeit mit sv.net. Dabei handelt es sich nicht um ein Lohnabrechnungsprogramm, sondern um eine Ausfüllhilfe. Mit dieser können Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung und mehr auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Krankenkassen und die weiteren Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Jährlich tauschen Unternehmen darüber etwa 20 Millionen Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Sv.net wird noch bis Ende 2023 in vollem Leistungsumfang zur Verfügung stehen.

Im Oktober 2023 kommt das „SV-Meldeportal" als neue Lösung, vor allem für kleinere Betriebe. Es wird neben einem neuen Design auch eine Reihe von zusätzlichen oder überarbeiteten Funktionen bieten, wie einen Online-Datenspeicher. So stehen die Daten später auch für die elektronische Betriebsprüfung bereit.

Arbeitgeber*innen können die Übergangszeit bis Ende Dezember 2023 zum Umstieg nutzen, danach können in sv.net nur noch Altfälle bearbeitet werden. Zur Unterstützung werden Online-Schulungen angeboten, so etwa von der Krankenkasse IKK classic. Ein erster Termin ist Dienstag, 5. September 2023, von 11 bis 12.30 Uhr (Anmeldelink: siehe Kasten).

Für die Nutzer*innen werden künftig  „im kleinen Umfang" Kosten für die Datenübermittlung anfallen, heißt es von Seiten der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITGS; siehe „Links zum Thema").

Die Registrierung und der Login im neuen Portal sind für Arbeitgeber*innen und Selbstständige nur noch mit einem Elster-Zertifikat möglich. Die Zertifikatsdatei ist ein elektronischer Schlüssel, den man benötigt, um mit Elster-Software von seinem Computer aus Steuerdaten online zu übermitteln (Link: siehe Kasten).