Grippeerkrankung
Pixabay | Mojca-Peter

PersonalArbeitsunfähig: Tücken des elektronischen Verfahrens

Seit Anfang dieses Jahres ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital (eAU). Arztpraxen übermitteln die Krankmeldung an die gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber ruft diese dann dort ab. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Probleme, wenn Arbeitgeber versuchen, die Bescheinigungen digital abzurufen. Tipps für einen reibungsloseren Prozess.

Die Anforderung von Arbeitsunfähigkeitszeiten durch den Arbeitgeber darf nur mit einer gesicherten und verschlüsselten Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Oft können die Abfragen noch nicht aus dem eigenen Personalverwaltungssystem und damit ohne technische Brüche getätigt werden.

Eine Möglichkeit, die Daten ohne ein spezielles Programm abzurufen, besteht in sv.net, dem Portal für Sozialversicherungsmeldungen, über das Formular „Anforderungen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“. Auch im SV-Meldeportal als neuer Lösung, die sv.net, wie berichtet, bis Ende Februar 2024 ersetzen wird, gibt es dieses Formular (Link: siehe Kasten).

Zusätzlicher Aufwand und Fehlermeldungen ergeben sich dadurch, dass die Krankmeldungen der Beschäftigten von den Arztpraxen unterschiedlich schnell an die Krankenkassen übermittelt werden. Zum Zeitpunkt der sv.net-Abfrage durch den Arbeitgeber liegen mitunter noch keine Daten vor. 

In diesem Fall erhalten Arbeitgeber eine Fehlermeldung und müssen sich darauf verlassen, dass die automatische Prüfung der Krankenkassen zum Ergebnis führt. Diese prüfen 14 Tage automatisch, ob zu einer Anfrage noch eine Krankmeldung eingeht, teilt dazu der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) laut „Norddeutschem Handwerk" mit. Generell wird empfohlen, die Abfrage erst ein bis zwei Tage, nachdem sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Betrieb krank gemeldet hat, vorzunehmen.

Hilfe bei Problemen bietet über ihre Homepage und über eine Hotline die ITSG, die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung, als sv.net- und SV-Meldeportal-Betreiberin (siehe „Links zum Thema" und Kontakt).