mit Wäscheklammer an einer Leine befestigter 20-Euro-Schein
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RechtGeldwäscheprävention: Registrierung wird zur Pflicht

Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich alle zur Geldwäscheprävention Verpflichteten im Meldeportal „goAML Web" registrieren. Das betrifft auch viele Handwerksbetriebe.

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten und Risikomanagement betreiben. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen sie bei der Financial Intelligence Unit (FIU) als Zentralstelle des Zolls für Finanztransaktionsuntersuchungen über das elektronische Meldeportal eine Meldung abgeben.

Eine solche Verdachtsmeldung kann nur nach vorheriger Registrierung bei der FIU erfolgen. Aus diesem Grund war es bereits in der Vergangenheit empfehlenswert, sich bei GoAML Web anzumelden. Nun wird die Registrierung verpflichtend.

Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Banken oder Kapitalanlagegesellschaften, sondern auch an Betriebe außerhalb des Finanzsektors. Für das Handwerk ist von besonderer Bedeutung, dass das Gesetz auch sogenannte Güterhändler als zur Registrierung verpflichtet benennt und diesen Begriff weit fasst. Güterhändler*in ist jede*r, die oder der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt. Darunter fallen natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften.

Die Registrierungspflicht gilt jedoch nur, wenn Güter gehandelt werden, die sich – so die Definition im Gesetz – aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihrer Verwendung von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.

Zu ihnen gehören unter anderem Schmuck und Uhren, Edelmetalle, Autos und Motorboote. Das bedeutet, dass etwa Gold- und Silberschmiede, Bootsbauerinnen und Autohäuser aktiv werden müssen. Bäcker- und Friseurhandwerk, um nur zwei Beispiele zu nennen, sind dagegen in aller Regel nicht betroffen.

Die Registrierung erfolgt elektronisch über die Homepage der FIU im Portal GoAML Web (Link: siehe Kasten).  Bei Fragen steht die Rechtsberatung der Handwerkskammer zur Verfügung.