Zwei Männer in Schutzanzügen demontieren asbesthaltige Dachplatten
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ArbeitsschutzAsbest: sorgfältige Prüfung vor Baubeginn ist A und O

Zwischen den Jahren 1950 und 1989 wurde in vielen Hamburger Gebäuden Asbest verbaut. Probleme ergeben sich, wenn saniert oder umgebaut wird. Dann drohen gesundheitliche Gefahren für Bauhandwerkerinnen und -handwerker. Das Bundesarbeitsministerium informiert über grundlegende Schutzvorkehrungen.

Einer aktuellen Studie des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaft IG BAU zufolge sind mutmaßlich 142.000 Hamburger Wohngebäude betroffen, die in dieser Zeit errichtet wurden.

Ein hoher Modernisierungsdruck für Altgebäude durch Faktoren wie den Klimawandel und den demografischen Wandel führt dazu, dass  viele Berufsgruppen vermehrt mit diesem Stoff direkt oder indirekt in Berührung kommen. Ein Kontakt, der gesundheitliche Risiken birgt, ist Asbest doch als krebserregend eingestuft. Deutschlandweit sind nach Angaben der IG BAU im vergangenen Jahr rund 320 Beschäftigte auf dem Bau aufgrund einer asbestbedingten Berufskrankheit gestorben.

Das Bundesarbeitsministerium unterstreicht: Auch bei größtem Zeitdruck muss vor Beginn von Modernisierungsarbeiten überprüft werden, ob Schadstoffe in Gebäuden vorhanden sind. Dies schützt die Beschäftigten vor langfristigen Folgen und Arbeitsunfähigkeit. Für Bauherren, Auftraggeber*innen und die ausführenden Handwerksbetriebe ermöglicht eine vorhergehende Prüfung auf Schadstoffe eine bessere Planung und Kalkulation der Kosten. Dabei helfen einfache Fragen: Wie alt ist das Gebäude? Welche Arbeiten sollen genau durchgeführt werden? Welche Eigenschaften haben die Schadstoffe? 

Aus einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, welche Schutzmaßnahmen für eine möglichst sichere Durchführung der Arbeiten am besten geeignet sind.

Für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien kann keine allgemeine Vorgehensweise beschrieben werden, weil diese im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können. Essenziell ist jedoch stets, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten über die vorhandenen Risiken und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert.

Ideal ist es, die technischen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass direkt staubarme Verfahren eingesetzt werden. Die Staubbelastung auf Baustellen zu minimieren hilft generell, Gesundheitsgefahren zu verringern.

Kann trotz dieser technischen Maßnahmen eine Asbest- oder Staubfreisetzung nicht vermieden werden, sind ergänzend organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Abschottung der Arbeitsbereiche und Einrichtung von Personen- beziehungsweise Materialschleusen zu treffen. Die beschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird als TOP (technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen) bezeichnet und ist bei allen Arbeitsschritten konsequent umzusetzen.

Tipps und praktische Hilfestellungen zu den Themen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung gibt es in unterschiedlichem Detailgrad (siehe „Links zum Thema"). In der Handwerkskammer berät Christoph Koch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Tel.: 040 35905-225, E-Mail: christoph.koch@hwk-hamburg.de.)