Frau blättert Tischkalender auf 2024 um.
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Recht und SteuernStartklar für 2024

Steuerlich und rechtlich ist zum Jahreswechsel Bewegung drin: Der Mindestlohn steigt, das Sv.net-Portal geht vom Netz ... Viele Vorhaben werden aber durch die Haushaltssperre ausgebremst.

Der gesetzliche Mindestlohn wird, wie von der Mindestlohnkommission empfohlen, mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben. Das Bundeskabinett hat Mitte November die entsprechende Verordnung beschlossen. Eine weitere Erhöhung ist für das darauffolgende Jahr vorgesehen: Zum 1. Januar 2025 soll sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöhen.

Während der Corona-Pandemie war der Bezug von Kinderkrankengeld auf 30 Arbeitstage für jeden Elternteil pro Kind sowie auf 60 Arbeitstage für Alleinerziehende erweitert. Diese Regelung läuft zum Jahresende aus. Der Anspruch fällt aber nicht zurück auf die vor Corona geltenden zehn Krankentage. Ab Januar 2024 betragen die Anspruchstage 15 pro Elternteil und Kind beziehungsweise 30 Tage für Alleinerziehende.

Nur noch bis Ende dieses Jahres steht die Anwendung sv.net in vollem Funktionsumfang für Meldungen zur Sozialversicherung zur Verfügung. Spätestens jetzt sollte der Umstieg auf das neue SV-Meldeportal erfolgen. Als neue Funktionalität gibt es dort unter anderem einen Online-Speicher, mit dem die Daten später auch für die elektronische Betriebsprüfung bereitstehen.

Eine Registrierung für das SV-Meldeportal ist bereits seit Oktober möglich. Die Nutzung ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31. März 2024 registrieren. Danach fällt eine jährliche Gebühr von mindestens 36 Euro an (siehe „Links zum Thema").

Verzögern wird sich das Wachstumschancengesetz. Der Bundesrat hat Bedenken wegen der Steuerausfälle für Länder und Kommunen angemeldet, der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag wird über Anpassungen beraten. Hinzu kommt als Hürde die Haushaltssperre des Bundes. Das Gesetz soll eigentlich ab 2024 die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Investitionsanreize schaffen.

So soll auf dieser Grundlage unter anderem der Wechsel bei der Umsatzsteuer von der Soll- auf die Ist-Besteuerung bis zur Grenze von 800.000 Euro Umsatz beantragt werden können (aktuell: 600.000 Euro). Die Umsatzsteuer kann auf diese Weise später abgeführt werden. Was genau dahintersteckt und wann eine Beantragung beim Finanzamt sinnvoll ist, erläutert Steuerberater Stefan Blöcker im NordHandwerk-Steuertipp (siehe „Links zum Thema").

Mit einem großen Fragezeichen versehen ist durch die Haushaltssperre auch die vom Bundestag jüngst beschlossene Verlängerung der Energiepreisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme sowie Strom über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2024. Den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, über den die Maßnahme finanziert werden sollte, will die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jahresende schließen. Finanzminister Christian Lindner hat das Ende der Energiepreisbremsen nun doch zum Jahresende angekündigt.

Tipps zum Jahreswechsel von der steuerwirksamen Rücklage für größere Anschaffungen bis zur Möglichkeit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an Arbeitnehmer*innen finden sich in der Titelstrecke der NordHandwerk-Ausgabe Dezember/Januar (Link: siehe Kasten).

Über wichtige Änderungen, die das neue Jahr in der Sozialversicherung und im Steuer- und Arbeitsrecht bringt, informiert zudem die Krankenkasse IKK classic online in ihren kostenfreien Jahreswechselseminaren. Thema sind unter anderem der aktuelle Stand bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und die neue Ausbildungsgarantie.

Die Referentinnen und Referenten zeigen praxisnah auf, wie Betriebe die neuen Vorgaben am besten umsetzen. Die Anmeldung kann online über den Button in diesem Beitrag erfolgen.



Veranstaltung

Was: Jahreswechselseminare der Krankenkasse IKK classic

Wann: Dienstage, 5. und 12. Dezember, sowie Donnerstag, 7. Dezember 2023, jeweils um 11 und um 15 Uhr

Wo: online

Anmeldung