Neue Regelungen für Heizungen: Handwerkskammer fordert machbare und planbare Lösungen
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UmwelttechnikSchlau machen zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Anfang 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft, bekannt auch als Heizungsgesetz. Die politische Debatte im Vorfeld der Verabschiedung hat für viel Aufregung und Verwirrung gesorgt. Eine kostenfreie Online-Veranstaltung für Fachbetriebe und -handwerker*innen informiert über die gesetzlichen Regelungen.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt im Neubau eine Pflicht für einen 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungen. Im Bestand hingegen greift diese Pflicht erst dann, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung erarbeitet hat. In Hamburg muss dies bis spätestens Mitte 2026 erfolgt sein.

Neben dem Gebäudeenergiegesetz wird der Referent auch auf das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und das Energieeffizienzgesetz eingehen, das für Betriebe eine Beobachtung und Einschätzung des eigenen Energieverbrauchs vorschreibt. Für diese Aufgabe bietet sich das kostenfreie E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz an.

Die Veranstaltung ist ein Wiederholungstermin aufgrund hoher Nachfrage. Sie richtet sich an Fachleute aus dem Handwerk, an Innungen, Planerinnen und Planer sowie alle Interessierten. Eine Vormerkung zur Teilnahme kann über den Button in diesem Beitrag erfolgen. Für Fragen steht das Team des Energiebauzentrums Hamburg zur Verfügung (Kontakt: siehe Kasten).

Zu Fragen einer energieeffizienten und klimafreundlichen Betriebsweise, und damit auch zum Heizungsthema, berät Christian Rohde von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz Mitgliedsbetriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer Hamburg (Link: siehe Kasten).