Waschmaschinentrommel mit Geldscheinen
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RechtContra Geldwäsche: Seminar zur Registrierungspflicht

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen sich ab 2024 im Meldeportal für Verdachtsfälle registrieren. Handlungsbedarf besteht auch für viele Handwerksbetriebe. Ein kostenfreies Online-Seminar schafft Klarheit, wer in welcher Weise betroffen ist.

Das 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen besondere Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Auftraggeber beachten und ein Risikomanagement betreiben. Bei einem Verdacht auf Geldwäsche müssen sie diesen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) über das Portal „goAML“ melden. Die FIU ist die Zentralstelle des Zolls für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bislang war die Registrierung auf dem Portal freiwillig. Ab dem 1. Januar ist sie für die genannten Unternehmen verpflichtend.

Für das Handwerk ist relevant, dass das Gesetz auch sogenannte Güterhändler als zur Registrierung verpflichtet benennt und diesen Begriff weit fasst. Güterhändler ist, wer gewerblich Güter veräußert oder erwirbt, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihrer Verwendung von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben, oder die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffungen darstellen.

Darunter fallen beispielsweise Schmuck und Uhren, Autos und Motorboote, aber auch hochwertige Unterhaltungselektronik. Daraus folgt, dass etwa Gold- und Silberschmiede, Bootsbauerinnen und Autohäuser, die noch nicht in GoAML registriert sind, aktiv werden müssen.

Im Seminar wird auch ein Vertreter des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rede und Antwort stehen, da sich das Kfz-Handwerk bereits seit längerer Zeit mit der Geldwäscheprävention auseinanderzusetzen hat. Veranstalter des Seminars ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Die Registrierung im Portal „goAML Web" erfolgt auf elektronischem Weg (Link: siehe Kasten). Sie ist kostenfrei und mit geringem Aufwand verbunden. Bei Fragen steht die Rechtsberatung der Handwerkskammer zur Verfügung.



Veranstaltung

Was: Seminar zum Geldwäschegesetz/Klärung offener Fragen

Wann: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 12 bis 13 Uhr

Wo: online

Anmeldung





Rechtsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 040 35905-257
rechtinfo@hwk-hamburg.de